Kündigung nach Verlust des Prüfungsanspruchs (duales Studium)?
Mein Sohn ist bei der Wiederholungsprüfung an der Dualen Hochschule durchgefallen und hatte im Anschluss ein Gespräch mit seinem Arbeitgeber. Dieser teilte ihm mit, dass ein Fortbestehen des Vertrags nun hinfällig sei und er die Exmatrikulation benötigt. Diese wurde seitens der Hochschule noch nicht ausgestellt. Der Arbeitgeber hat keine Kündigung in Schriftform ausgestellt. Im Arbeitsvertrag steht, dass bei Verlust des Prüfungsanspruchs der Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt wird. Durch den Verlust des Prüfungsanspruchs hat er die Hochschule nicht mehr besucht. Die anschließende Praxisphase im Betrieb dann auch nicht mehr. Der Arbeitgeber hat ihn direkt nach Bekanntgabe von der Krankenkasse abgemeldet, dies hat er durch ein Schreiben der Krankenkasse einen Monat später erfahren. Auch die Gehaltszahlungen wurden sofort und ohne Kündigung gestoppt. Seinen anteiligen Anspruch auf nicht genommenen Urlaub hat er auch nicht erhalten. Er hat das Gespräch mit dem Arbeitgeber so interpretiert, dass er nicht mehr zur Verfügung stehen muss. Jetzt ist natürlich ein unentschuldigtes Fernbleiben und fehlende Bereitschaft seine Arbeitskraft anzubieten bis der Vertrag gekündigt ist, nicht sehr clever gewesen. Hätte er eine Abmahnung erhalten müssen, bevor die Gehaltszahlungen eingestellt werden?
Kann er Gehalt einfordern, weil er keine Kündigung erhalten hat?
Zählt das als Arbeitsbereitschaft, wenn er anbietet beim Arbeitgeber als Auszubildender zu bleiben?
Vielen Dank schon mal!
1 Antwort
"Im Arbeitsvertrag steht, dass bei Verlust des Prüfungsanspruchs der Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt wird."
Diese Aussage im Arbeitsvertrag ist doch eindeutig!
Und Kündigungen eines Arbeitsvertrages haben grundsätzlich immer schriftlich zu erfolgen!
Für mein Empfinden besteht nach wie vor ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis
Blöd ist nur, dass Dein Sohn seine Arbeitskraft nicht aktiv angeboten hat.
Vielleicht ist eine Beratung beim Anwalt sinnvoll!?!