Kündigung nach Verlust des Prüfungsanspruchs (duales Studium)?

1 Antwort

"Im Arbeitsvertrag steht, dass bei Verlust des Prüfungsanspruchs der Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt wird."

Diese Aussage im Arbeitsvertrag ist doch eindeutig!

Und Kündigungen eines Arbeitsvertrages haben grundsätzlich immer schriftlich zu erfolgen!

Für mein Empfinden besteht nach wie vor ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis

Blöd ist nur, dass Dein Sohn seine Arbeitskraft nicht aktiv angeboten hat.

Vielleicht ist eine Beratung beim Anwalt sinnvoll!?!