Kredit bei der Sberbank nicht zahlbar?
Wie aus dem Titel hervor geht, hat meine Freundin einen Kredit bei der Sberbank. Die März-Rate wurde nicht abgebucht.
Nach einem Telefonat bekam sie eine Mail, dass aus technischen Gründen nicht abgebucht werden konnte und die Rate vom März mit der Rate von April abgebucht wird.
Leider passierte auch dies nicht. Nach einem erneuten Telefonat bekam meine Freundin wieder eine Mail, wir sollen die Raten überweisen.
Gesagt, getan. Doch wurde die Überweisung von Ihrer Bank auf Grund von aufsichtsrechtlichen Vorschriften abgelehnt.
Dies wurde der Sberbank mitgeteilt, die entsprechend antwortete, sie soll es über eine andere Bank probieren und mit Ihrer Bank Rücksprache über eine mögliche Lösung halten.
Auch dies tat sie, mit dem Ergebnis, dass beide Banken keine Lösung parat hatten und die Überweisung ablehnen.
Sie hat die Sberbank nun entsprechend angeschrieben und um eine Lösung gebeten.
Meine Freundin steht jetzt vor dem Problem, dass sie ihren Kredit bedienen möchte, aber aus oben genannten Gründen nicht kann.
Die Frage ist nun, was soll sie tun? Welche Möglichkeiten hat sie?
3 Antworten
Die Bank befindet sich im Annahmeverzug. § 293 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Das heisst, sie kann nicht mit der Begründung, die Raten seien nicht bezahlt worden, den Kredit kündigen oder Schadenersatz verlangen. Denn es ist das Problem der Bank, wenn sie (wegen der Sanktionen und Probleme um den verbrecherischen Krieg in der Ukraine) das Geld nicht abbuchen kann.
Ich würde die Raten auf einem Sparkonto ansparen und warten, was passiert. Eines Tages wird sich jemand melden, der die Raten einfordert. Falls die Bank pleite gehen sollte, wird ein Insolvenzverwalter die weiteren Raten einfordern. Oder der Kredit wird an eine andere Bank verkauft, an die man dann die Raten zahlen müsste.
Man kann die Bank nur auffordern, die Raten abzubuchen. Mehr kann man nicht tun. Mehr muss man als Kreditnehmer auch nicht tun.
(Rechtlich gäbe es noch die Möglichkeit der "Hinterlegung" des Geldes beim Amtsgericht. Aber das ist aufwendig und bei Ratenzahlungen unpraktikabel.)
Die Leistung wurde angeboten, indem man gemäß Darlehnsvertrag der Bank eine Einzugsermächtigung erteilt hat und das Konto gedeckt ist. Die Bank müsste also die "Leistung" dadurch annehmen, indem sie die Abbuchung verlasst. Oder indem man selber die Überweisung veranlasst und zwar auf das Konto, das die Bank angegeben hat. Wenn das nicht funktioniert, liegt das im Verantwortungsbereich der Bank. Dadurch kommt die Bank in Verzug. Das ist ein klassischer Verzug des Gläubigers.
Deshalb passt dieser Paragraph.
Sieh mal ins Forum bei 123recht. Da gibt es einen ellenlangen Faden zu dem Thema - zu einem Ergebnis sind die da allerdings zugegeben auch noch nicht gekommen.
Ergänzung: jetzt schreibt dort einer, das zumindest die LBBW ab Montag die Zahlungen wieder zuliebe.
Das Problem haben einige. Meiner Meinung nach befindet sich die Bank im Annahmeverzug. Ich würde die Raten zur Seite legen, die Emails aufbewahren - und abwarten.
Danke für die Antwort.
So ist der momentane Plan, bis sich die Sberbank mit einer Lösung meldet.
Die Mails sind (mehrfach) gesichert und ausgedruckt, ebenso die Rücklastschrift mit der Bemerkung zur Ablehnung der Bank. Alles soweit fertig, sollte man einen Anwalt brauchen
Wow, nun bin ich beeindruckt. Herzlichen Dank für die Antwort.
Wie gesagt, der Plan im Moment ist tatsächlich, die Raten entsprechend auf die Seite zu legen und zu warten, bis sich Jemand meldet.
Ich habe mir Ihren Link angeschaut und bin irritiert. Der Text lautet: "Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt."
Nun ist es aber so, dass sie das Geld ja annehmen will, aber offensichtlich nicht annehmen kann, bzw. darf. Passt das trotzdem so?