Krankheitsvertretung als kurzfristige oder geringfügig Beschäftigte abrechnen?

1 Antwort

guckst Du hier:

http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html

Dort sind die Unterschiede und die Feinheiten recht gut erklärt.

Deine Freundin sollte mit Ihrem AG abklären, ob er mit der Nebenbeschäftigung einverstanden ist.

Eine unerlaubte Nebentätigkeit kann durchaus ein Abmahn- bzw. Kündigungsgrund sein.