Kostenvoranschlag mündlich und ohne MWSt-Ausweisung bei Privatperson

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Natürlich keine Chance, sowas muss man sich doch immer schriftlich geben lassen. Man könnte versuchen den Polsterer zusammen mit der Oma aufzusuchen und an sein Gewissen appellieren, nur wenn es ein skrupelloser Typ ist erreicht ihr garnichts aber habt es wenigstens versucht.

cindyslilli 
Fragesteller
 23.12.2010, 20:48

So etwas dachte ich mir auch schon.Gibt es einen "rechtlichen" Ausdruck für solch ein Verhalten,welches ich ihm um die Ohren hauen kann? So etwas wie "unlauterer Wettbewerb","arglistige Täuschung","nicht im Sinne der Verkehrsanschauung",ect ?

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billy  07.01.2011, 20:10
@cindyslilli

Es gibt keinen "rechtlichen" Ausdruck, jedenfalls keinen den man ohne eine Klage wegen Beleidigung zu riskieren aussprechen könnte. Also bitte Emotionen und Gefühle unter Kontrolle behalten.

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Normalerweise muß nach der Preisangabenverordnung der Preis für den Endverbraucher die Mehrwertsteuer einschließen. Ferner ist für Dienstleistungen ein Preisverzeichnis auszuhängen (dies sollte bei der Firma einsehbar sein, wobei die Preise natürlich einschl. MWSt sind; bitte nachgucken!).

Aber hier wurde schon der erste Rechnungsratenbetrag bezahlt. Die (teilweise) Bezahlung kann möglicherweise als Anerkennung des geforderten Rechnungsbetrages angesehen werden.

Vielleicht hilft nach dieser Lektüre http://www.hwk-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Hamburger-Handwerk/Downloads/Flyer_Preisauszeichnung.pdf der Gang zur IHK oder Handwerkskammer.

Das hat mit rechtens nur bedingt etwas zu tun.

Mündlich Absprachen sind nicht bindend, also völlig unverbindlich. Wenn man nicht die Schriftform fordert ist das ein uralter Trick um später umso kräftiger zuschlagen zu können.

Im übrigen die Mehrwertsteuer muss der Endverbraucher bezahlen.

Jetzt die Frage - gibt es eine schriftliche Rechnung, mit einer Ratenvereinbarung ?

Wenn ja, dann sollte man den Fall vielleicht nochmals in einem persönlichen Gespräch bei einer Verbraucherzentrale vorlegen, denn auch Handwerker machen Fehler !

cindyslilli 
Fragesteller
 23.12.2010, 21:03

Das mit der Rechnung und der Ratenvereinbarung werde ich morgen gleich bei Oma mal nachfragen.Danke für den Ansatz. Wenn ich das weiß,inwiefern hilft es mir dann weiter?

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qtbasket  23.12.2010, 21:38
@cindyslilli

Investiere doch die 7 € in eine Beratung bei der Vebraucherzentrale - zumindest wisst ihr hinterher, was ihr tun könnt.

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