Kosten Wohnungsgeberbestätigung?

2 Antworten

Der Vermieter darf dafür keine Gebühr verlangen, da es erstens Verwaltungskosten sind, die nicht umlagefähig sind, und zweitens weil er gesetzlich verpflichtet ist, die Bescheinigung zu geben.

Wenn dir der Vermieter die Bestätigung nicht gibt, dann gehst du trotzdem zum Einwohnermeldeamt, meldest dich an, und sagst dabei dem Sachbearbeiter, dass dir der Vermieter die Bestätigung verweigert. Dann schreibt das Amt den Vermieter an, und dann wird er es sicher schnell nachholen.

Nun möchte der Vermieter 20 euro für die Einzugsbestätigung/Wohnungsgeberbestätigung haben.

Er ist gesetzlich verpflichtet eine solche Wohnungsgeberbescheinigung herzugeben und zwar kostenfrei.

Manchmal sollte man nicht lange diskutieren .... fordert er die 20 Euro vor Herausgabe ... sprich "nötigend"? Bezahle sie ihm ( Überweisung .... Text ... unter Vorbehalt der Rückforderung ) und verrechne sie mit der nächsten Miete.