Hauptbeschäftigung nicht beim Finanzamt gemeldet, was tun?

Hallo zusammen ...

Ich suche nun schon seit Stunden, finde aber nichts, was mit weiter hilft. Folgendes Problem:

Mein Mann arbeitet seit Januar 2016 bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Ende des Jahres hat er dann auch einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Nun wollten wir zum ersten Mal überhaupt seine Steuererklärung machen, haben uns entsprechende Unterlagen besorgt, alles ausgefüllt und die Zettel persönlich zum Finanzamt gebracht. Mein Mann hatte auch eine Kopie seiner Lohnsteuerbescheinigung gemacht, die er mit abgeben wollte, nur für den Fall, dass es notwendig sei.

Nun hatten wir versehentlich auch meine Lohnsteuerbescheinigung eingesteckt und gaben zunächst die falsche ab. Die Dame sah das natürlich sofort und gab den Zettel zurück. Dann bemühte sie ihren Computer. Sie meinte, wenn alles im System sei, bräuchte sie den Wisch gar nicht.

Sie gab also die ID-Nummer meines Mannes ein und fand: NICHTS! Zumindest nichts über ein Beschäftigungsverhältnis meines Mannes. Mir konnte sie direkt sagen, wo ich arbeite, aber mein Mann war offenbar nie von seinem Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet worden. Und es handelt sich hier nicht um einen Minijob, sondern um seine Hauptbeschäftigung, bei der er weit mehr als 450€ verdient!

Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau. Diese stellte fest, was mir vorher nie aufgefallen war: Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck.

Sie teilte uns mit, der Arbeitgeber hätte meinen Mann nie für das ELStAM Verfahren registriert, weshalb seine Steuererklärung so nicht bearbeitet werden könnte und sagte, wir sollten der Firma sagen, sie solle dringend noch die Anmeldung vornehmen und alle Daten von 2016 übermitteln, denn so sei das Ganze sogar strafbar. Mein Mann habe daran keine Schuld, aber das müsse geklärt werden.

Jetzt hat mein Mann ein Gespräch darüber mit dem Büro seiner Arbeit gehabt und alles genauso weitergegeben, wie es uns gesagt wurde. Es hieß, man würde sich darum kümmern. Jetzt, drei Wochen später, haben wir beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, bekamen aber die Auskunft, es sei bisher nichts eingegangen.

Mein Mann möchte nun nicht noch einmal mit dem Büro darüber reden, denn es kommt bei dieser Firma immer wieder vor, dass gesagt wird, man würde sich um etwas kümmern, doch es passiert nichts. Stattdessen will er die Angelegenheit nun anwaltlich klären lassen.

Ich verstehe hierbei immer noch nicht alles daher nun meine eigentliche Frage: Was hat es mit dieser ganzen Sache auf sich? Handelt es sich um Steuerhinterziehung seitens der Firma? Wie gehen wir da am besten vor? Ich möchte morgen bei den Versicherungen nachfragen, ob die Abzüge tatsächlich stimmen. Macht das Sinn?

Ich hoffe, uns kann jemand aufklären und Tipps geben. Vielen Dank im voraus.

Schöne Grüße Meowsa

steuerhinterziehung, arbeitgeber, Finanzamt, Lohnsteuer, Steuern, Anmeldung
Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage bzw einen Sachverhalt zum Thema Freiberuflichkeit/ Finanzamt/ Rechnungen stellen ..

Ich bin vor Kurzem mit meinem Bachelorstudium fertig geworden und da hat mich eine Bekannte im Juni gefragt ob ich auf Rechnung bei ihrem Freund im Unternehmen aushelfen kann.

Das habe ich dann ab Juli gemacht, sie meinte ich müsse einfach eine Rechnung stellen und sie gibt mir dafür ein Muster (kannte mich damit nicht so gut aus). Das Muster hat sie mir vor Kurzem zugeschickt und ich habe daraufhin die Rechnungen für Juli, August und September und gestellt (Geld noch nicht erhalten, war vor ein paar Tagen) und zwar mit einer Steuernummer mit der ich schobmal freiberuflich neben dem Studium gearbeitet habe allerdings in einer anderen Tätigkeit.

Durch ein zufälliges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt wegen eines anderen Themas habe ich nun erfahren, dass ich

a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist (war ein Gewerbe, das ich abgemeldet hatte weil ich damals versehentlich einen Gewerbeschein geholt hatte, obwohl ich nur eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit gebraucht hätte)

b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.

Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September (2 Wochen rückwirkend) und werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.

Meine Frage jetzt:

Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?

Habe echt Angst ... Ich weiß dass ich dumm gehandelt habe. Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!

Danke!

Arbeit, Finanzamt, rechnung, steuernummer, Anmeldung, freiberufliche Tätigkeit
Honorarkraft wie anmelden/Steuern/ KK?

Hallo,

meine Situation ist ein wenig kompliziert. Ich habe angeboten bekommen, für einen Kindergarten als Fachkraft für inklusive Pädagogik zu arbeiten. Mit Honorarvertrag. Von der Bezahlung her läuft das so, dass das Landratsamt (Sozialamt) insg. 880€/Monat für meine Tätigkeit an den Träger (Kirche) bezahlt. Dieser "schiebt" mir das Geld ohne Abzüge weiter und ich muss es dann versteuern, bzw. Krankenkasse, RV, PV etc. zahlen. Nur wie ich das machen muss und wo und überhaupt: keine Ahnung! Und ich würde gerne wissen, wie hoch die Beiträge dann wären. Gebe ich es in einen Gehalts-Rechner ein will man immer mein Bruttoarbeitsentgeld wissen und am Ende kommt eine höhere Summe dabei raus wegen des Arbeitgeberanteils.

Um das ganze noch ein wenig komplizierter zu machen hat mein (selbständiger) Mann nun von unserem größten Kunden angeboten bekommen, sich anstellen zu lassen. Da er in den letzten Jahren selbst und ständig ;-) gearbeitet hat und auch wenn er gesundheitlich echt angeschlagen war arbeiten gegangen ist, denken wir aktuell darüber nach, ob wir das annehmen sollen. Bis jetzt bin ich bei ihm in der Gleitzone angestellt. Welche Steuerklasse würde denn dann wer bekommen? Wenn wir von einem Verdienst brutto von ihm von ca. 7000€ ausgehen und ich eben mit meinen 880€ die ja irgendwie weder brutto noch netto sind. Oder lasse ich die einfach unter den Tisch fallen? Damit würde ich mich strafbar machen?!

Ohweh, so aufgeschrieben liest es sich noch viel komplizierter als es sich anhört wenn man darüber spricht. Vielleicht kann jemand Licht in mein Dunkel bringen? Vielen Dank, Diana

Honorar, Lohn, Anmeldung, versteuern
Freelancer ohne Wohnsitz in Deutschland

Hallo zusammen,

ich werde in 2 Monaten mein Studium abschließen und plane einen Monat später ab Oktober mit meinen Freund ins Ausland (vermutlich Asien, keine EU-Ausland) zu gehen. Er ist Tauchlehrer und gerade auf der Suche nach einer Stelle, deshalb wissen wir noch nicht wo es hin geht (Aufenthaltsdauer: 6 Monate - 2 Jahre, Dauer noch nicht sicher..)

Ich arbeite momentan in einer Werbeagentur, welche mir bereits einen Job als Freelancer angeboten hat. Diesem Job würde ich gerne aus dem Ausland nachkommen, da ich aber nicht weiter die Krankenversicherung in Deutschland zahlen möchte, sonder mich nur privat absichern möchte (wird sonst zu teuer) plane ich meinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden, da man sonst nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten kann.

Wie nun rechne ich jedoch meine Arbeit als Freelancer ab? Da ich 2014 länger als 6 Monate in Deutschland war bin ich 2014 natürlich noch voll steuerpflichtig hier. Umsatzsteuer habe ich nicht vor auszuweisen, da ich die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen möchte (Ich rechne lediglich mit Kleinaufträgen von ca. 800 € monatlich). Nun das Problem: Ich muss auf meinen Rechnungen ja untere anderem Steuernummer und meine Anschrift schreiben, ohne Wonsitz besitze ich jedoch keine Anschrift? Und darf ich die Steuernummer überhaupt noch verwenden in 2015, da diese ja einem Finanzamt meines Wohnsitzes zugeordnet ist (wäre dann die Verwendung der Steueridentifikationsummer besser?)

Eine weitere Frage ist ob es überhaupt möglich ist als Freelancer für nur einen Auftraggeber zu arbeiten, zumindest zu Beginn... Stichwort: Scheinselbstständigkeit!

Und jetzt wirds noch komplizierter:

Zu diesem Job als Freelancer kommt noch das ich letzten Monat und nächsten Monate auf einer Messer gearbeitet habe / bzw. arbeiten werde und etwas Geld für das Ausland zu sparen (zusammen nur 900€). Ich habe/hatte aber nur diese zwei Jobs dieser Art, und plane dies auch nicht zu wiederholen. Kann ich diese auch unter meiner Freelancer-Tätigkeit laufen lassen, obwohl diese vom Tätigkeitsfeld nicht dazu gehören (Freelancer: Grafikdesigner, Messe: Kundenberatung).

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann. Denn ich möchte weder den Deutschen Staat bescheißen noch meinen Auftraggeber rechtlich Probleme bereiten.

Beste Grüße

Ausland, Finanzamt, Freiberufler, Krankenversicherung, rechnung, Steuererklärung, Abrechnung, Anmeldung, Auslandsaufenthalt

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