Kleingewerbe und ALG 1 sowie ALG 2 - was darf ich - was nicht?

3 Antworten

Du hast ja auf die Antwort von @wfwbinder reagiert. - In Deiner Frage schreibst Du:

  • Darf ich aktuell in meinem Bereich kleine Jobs machen als freier Fotograf? Ich habe gelesen, dass ich bis zu 165 euro dazuverdienen darf. Was ist wenn ich dies übersteige? Wie rechnet sich dies am Ende?

@wfwbinder antwortet:

  • Beim ALG I wird alles, was 165,- Euro übersteigt, angerechnet. - Aber 165,- Euro sind der Gewinn, nicht die Einnahmen. Also da gehen die Kosten runter.

Darauf scheibst Du:

  • Danke dir für deine Antwort aber dies habe ich ja bereits in meiner Frage erklärt und wusste es, darum ging es ja nicht.

Damit hat @wfwbinder diesen Teil Deiner Frage beantwortet. Was gefällt Dir daran nicht?

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Zu Nebenjob und Arbeitslosigkeit informiert das Arbeitsamt:

https://www.arbeitsagentur.de/das-muessen-sie-beachten/nebenjob-und-arbeitslosengeld

Wenn Du also maximal 14 Stunden pro Woche nebenbei arbeitest (ich weiß nicht, ob auch 14,5 Stunden gehen würden), bist Du im Grünen Bereich. Sieh das aber nicht als Monatsdurchschnitt an, also zum Beispiel eine Woche nicht arbeiten und die nächste Woche 30 Stunden, das kann nach hinten losgehen (so verstehe ich das). Denn würde es 4x 15 Stunden im Monat gehen, würde das ja auch so in der Info stehen, da steht aber: pro Woche. (Bei diesen Ämtern ist man sehr genau, wenn es zum Nachteil der "Kunden" geht.)

Schreib eine Gewinn- und Verlustrechnung, um den Nettobetrag zu errechnen und leg diese Abrechnung vor. Dabei musst Du aber wissen: Das, was als Verlust angegeben wird, wird nicht unbedingt so behandelt, wie es das Finanzamt tut. Die Sachbearbeiter bei diesen Ämtern haben oft ihre eigenen Sichtweisen. Bei den Jobcentern ist man in dieser Hinsicht sehr kreativ (ich beschäftige mich mehr mit den Themen Hartz IV und Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung).

Bedenke auch: Über der BRD kreist der Pleitegeier, und man kratzt nun alles Geld zusammen, was man irgendwie kriegen kann. - Schließlich denkt man sogar schon an die Sparbücher der Kinder von Hartz IV-Beziehern - ein echtes No go! Und deshalb auch die hirnverbrannten Corona-Bußgelder und anderen Bußgelderhöhungen.

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Dass Du wegen dieses Corona-Irrsinns arbeitslos geworden bist, tut mir leid. Und ich wünsche Dir sehr, dass dieser Irrsinn bald zu Ende ist, und Du Dir Deinen Lebensunterhalt wieder mit Arbeit finanzieren kannst.

Falls nicht, schon mal die Info, wie es mit dem Zuverdienst bei Hartz IV ist:

Die ersten 100 Euro sind frei,

von 101 bis 1000 Euro sind 20% frei,

dann bis 1200 Euro 10% - wenn minderjährige Kinder im Haushalt sind, bis 1500 Euro.

https://www.hartz4.org/zuverdienst/

Jetzt hat natürlich die Bestimmung des Arbeitsamtes Vorrang.

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Wichtige Infos zu Hartz IV:

Hartz IV-Rechner:

https://www.gegen-hartz.de/hartz-4-rechner

und von Wiki:

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II

Falls Du GEZ bezahlst: Davon bist Du bei diesem geringen Einkommen befreit. Formulr bekommst Du vom Jobcenter (wohl auch vom Arbeitsamt?) - auf Nachfrage.

Und informiere Dich, ob es für Bedürftige an Deinem Wohnort für öffentliche Verkehrsmittel Ermäßigung gibt. Auch dazu bekommst Du dann vom Amt auf Nachfrage entsprechende Unterlagen.

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Wenn Du 80% eigenes Einkommen hast wie das, was Hartz IV ausmachen würde, bist Du wohngeldberechtigt. Es gibt gute Wohngeldrechner (einfach so googeln) und google mit

Wohngeld wiki

Man mag von Wikipedia (auch: Fakepedia, z,B, bezüglich Politik und deutsche Geschichte) halten, was man will - diese Seiten dort sind wirklich gut.

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Wie gesagt, meine Themengebiete sind insbesondere Hartz IV und Grundsicherung ... Soweit mir bekannt, geht es dort krasser zu als beim Arbeitsamt (hoffe ich jedenfalls, dass es heutzutage so ist; früher während vorübergehender Arbeitslosigkeit erlebte ich echt krasse Sachen beim Arbeitsamt - von Anschreien bis zu unkorrektem Arbeiten war alles dabei).

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Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter und Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Beides kann man ja in der Corona-Zeit knicken. - Wenn Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich in dieser Zeit, füge in Deinem Schreiben folgenden Absatz hinzu:

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A n f a n g

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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

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E n d e

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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

wfwbinder  30.05.2020, 12:00

wie immer perfekt und ausführlich.

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Beim ALG I wird alles, was 165,- Euro übersteigt, angerechnet.

Aber 165,- Euro sind der Gewinn, nicht die Einnahmen. Also da gehen die Kosten runter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke dir für deine Antwort aber dies habe ich ja bereits in meiner Frage erklärt und wusste es, darum ging es ja nicht.

Woher ich das weiß:Recherche
cyracus  30.05.2020, 09:16

Wenn Du auf eine Antwort oder einen Kommentar reagieren willst, klick direkt darunter auf "Kommentar schreiben", also keine neue "Antwort" schreiben. So bleibt alles zusammen, was zusammen gehört. - Wenn Du kommentierst, kann derjenige dies in seinem Profil bei den "Mitteilungen" sehen. Schreibst Du eine gesonderte Antwort, so wie hier, weiß derjenige gar nicht, dass Du auf ihn reagiert hast.

Hier hast Du ja selbst die Frage gestellt und wirst von allem informiert, was Deine Frage betrifft. Solltest Du unter der Frage eines anderen eine Antwort schreiben, wirst Du informiert, sobald jemand Deine Antwort kommentiert.

Reagierst Du unter der Frage eines anderen auf eine Antwort oder einen Kommentar von irgend jemanden, dann musst Du dafür sorgen, dass Du Mitteilungen bekommst, sobald jemand auf Dich reagiert hat. Dazu klick dann neben der Antwort auf die drei Punkte und aktiviere "Antwort folgen".

Ist ein bißchen kompliziert hier. Mein Wunsch ist, dass ich im Profil bestimmen kann, dass ich IMMER informiert werde, wenn irgendwer irgendwo hier auf mich reagiert. Ist leider nicht so. (Ich hoffe, ich habe das Prozedere hier gut erklärt.)

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