Klapptritt?

2 Antworten

Vorschriften der BG sicherlich nicht. Dürfen darfst du einen Tritt immer verwenden. Aber der gesunde Menschenverstand sagt mir folgendes:

  • vor z.B. einem Schrank, um in oder auf dem Schrank zu putzen: ok
  • vor dem offenen Fenster, um Gardinen abzunehmen: nicht ok
Termath 
Fragesteller
 21.04.2023, 16:39

Die Bedenken sind klar! Die Betroffene Person , ist noch sehr groß und benötigt für den Spiegel im Bad einen Tritt! Danke

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Es ist etwas vollkommen normales / übliches für die Arbeit im Haushalt einen "kleinen Tritt" zu verwenden. Wichtig ist nur, dass es sich dabei um ein "TÜV-zertifiziertes Teil" handelt.

Snooopy155  21.04.2023, 17:29

Das alleine ist nicht ausreichend, sondern es muß auch für diese Arbeiten noch zertifiziert sein.

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