Klapptritt?
Darf ich als Haushaltshilfe einen Klapptritt verwenden? Oder gibt es da Vorschriften von de BG die das untersagen?
2 Antworten
Vorschriften der BG sicherlich nicht. Dürfen darfst du einen Tritt immer verwenden. Aber der gesunde Menschenverstand sagt mir folgendes:
- vor z.B. einem Schrank, um in oder auf dem Schrank zu putzen: ok
- vor dem offenen Fenster, um Gardinen abzunehmen: nicht ok
Die Bedenken sind klar! Die Betroffene Person , ist noch sehr groß und benötigt für den Spiegel im Bad einen Tritt! Danke
Es ist etwas vollkommen normales / übliches für die Arbeit im Haushalt einen "kleinen Tritt" zu verwenden. Wichtig ist nur, dass es sich dabei um ein "TÜV-zertifiziertes Teil" handelt.
Das alleine ist nicht ausreichend, sondern es muß auch für diese Arbeiten noch zertifiziert sein.