Kindergeldanspruch bei Absolvierung Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife?
Ich habe eine Sohn, der im April 23 Jahre alt wird. Mein Sohn ist zur Zeit arbeitslos und bekommt noch bis Ende März 2013 Arbeitslosengeld I. Arbeitslosengeld II wird er nicht beantragen. Hätte auch keinen Sinn, da er durch das Instrumentarium "Bedarfsgemeinschaft" auch nichts bekommen würde. Da die Aussichten in seinem erlernten Beruf als Metallbauer schlecht sind möchte er ab ab September ein einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife absolvieren. Angemeldet ist er dort schon, die Aufnahme geht auch klar. Nun meine Frage: Liege ich richtig, dass ich dann wieder Kindergeld für ihn bekomme? Ab welchem Zeitpunkt? Das Schuljahr geht vom 01. August bis 31.07. eines Jahres. Aufgrund der Sommerferien ist der Schulbeginn allerdings erst ab Anfang September.
1 Antwort
Du siehst es richtig, während des Schulbesuches kann es wieder Kindergeld geben.
Aber von März bis September kann er sicherlich noch irgendwo Arbeiten.
Klärt jetzt aber die Sache mit der Krankenversicherung.
Wenn dein Kind an der Schule angemeldet ist, beantragt wieder Kindergeld.
Möglicherweise gibt es bis zu 4 Monate vor dem Schulbeginn doch Kindergeld (Übergangsfrist). Es darf nur keine schädliche Beschäftigung (>20Std. Wochenarbeitszeit) vorliegen.