Kindergeldanspruch bei Absolvierung Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife?

1 Antwort

Du siehst es richtig, während des Schulbesuches kann es wieder Kindergeld geben.

Aber von März bis September kann er sicherlich noch irgendwo Arbeiten.

Klärt jetzt aber die Sache mit der Krankenversicherung.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

ellaluise  17.03.2013, 12:26

Wenn dein Kind an der Schule angemeldet ist, beantragt wieder Kindergeld.

Möglicherweise gibt es bis zu 4 Monate vor dem Schulbeginn doch Kindergeld (Übergangsfrist). Es darf nur keine schädliche Beschäftigung (>20Std. Wochenarbeitszeit) vorliegen.

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