Kindergeld wegen geringfügiger Beschäftigung?

2 Antworten

Ich bin natürlich nicht als Arbeitssuchende gemeldet, da ich ja keine Arbeit/Ausbildung suche, sondern genau weiß, was ich nächstes Jahr mache.

 Ergo beteht für das "Gapyear" für Dich seitens Deiner Eltern kein Anspruch auf Kindergeld. Einsolcher besteht für unter 25-jährige ausschließlich, solange diese sich in einer Ausbildung befinden bzw. für eine Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten.

Ein weiter Kindergeldanspruch bestünde max. wenn Du Dich nachwilich um einen Ausbildungsplatz bemühen würdest und Du in diesem Zeitraum beim Arbeitsamt als ausbildungsplatzsuchend gemeldet wärest. Ähnliches träfe zu, hättest Du Dich um einen Studienplatz beworben, und wärest nicht angenommen worden.

Es ist zwar schön, daß Du weißt, was Du in der nächsten Zeit machst, aber mit dem Kindergeld sieht es traurig aus, denn dazu mußt Du Dich beim Jobcenter "arbeitsuchend" melden.