Keller Wohnung alle Lichtschächte abgedeckt?

4 Antworten

Eine pragmatische Lösung bestünde darin, die Deckel wieder zu entfernen. Dann gewinnt wahrscheinlich derjenige, der mehr Ausdauer und Muskelkraft hat.

Meinereiner würde jedoch zuerst versuchen, das Grundproblem zu lösen, denn der macht das ja wohl nicht, weil er ein Psycho ist, sondern weil vorher etwas vorgefallen ist, das zu einer Meinungsverschiedenheit geführt hat.

Letztendlich ist die Verdunklung aber natürlich ein erheblicher Mangel i.S.d. § 536 BGB welcher zur Mietminderung berechtigt. Die Rechtsprechung geht je nach Einzelfall von 5% bis 50% aus. Problematisch wird das immer dann, wenn die Minderung zu hoch angesetzt wird und dem Vermieter daraus ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht aus § 543 Abs. 2 Nr. 3b entsteht. Daher würde ich so etwas immer mit einem Fachanwalt für Mietrecht, mindestens aber mit dem örtlichen Mieterverein abstimmen.

Alternativ kannst du die Miete auch unter Rückforderungsvorbehalt zahlen, damit hättest du dir immerhin eine nachträgliche Erstattung gesichert.

Bei einer zu starken Verschattung durch Bäume, etc. gestehen die Gerichte z.B. 5% Mietminderung zu.

Wenn aber die Wohnung komplett verdunkelt wurde und es nicht mal einen vernünftigen Grund dafür gibt, dann kann die Minderung erheblich höher angesetzt werden. Denn eine Wohnung ohne Tageslicht ist zum Wohnen ungeeignet. Sie darf eigentlich auch nicht als Wohnung vermietet werden!

Ich denke, Du solltest dem Vermieter mitteilen, dass wenn die Verdunkelung nicht wegkommt, Du ab nächster Woche eine Mietminderung in Höhe von mindestens 30 % vornimmst.

Eine Höhle, die nur drei Lichtschächte als Tageslichtzugang hat, darf meines Erachtens nicht als Wohnraum vermietet werden.

Wenn du bereit bist, dir zügig eine neue Wohnung zu suchen, solltest du beim Bauamt mal nachfragen, ob deine Wohnung überhaupt als Wohnraum genehmigt ist. Das dürfte bei einem Keller mit drei Lichtschächten sehr zu bezweifeln sein.