Kaution an Makler gegeben?
Hallo und schönen Abend :)
entschuldigt den langen TEXT
bin wieder da mit einer neuen Wohnungsfrage. Ich bin echt froh, wenn das alles vorbei ist.
nun zu meiner Frage:
ich habe eine Wohnung besichtigt (mit Makler) und der auch zugesagt. Danach habe ich auch den Mietvertrag unterschrieben und per Mail gesendet. Daraufhin meinte sie, sie hätte einen Termin zur Wohnungs bzw. Schlüsselübergabe und ich soll bitte die Kaution in bar mitbringen. Die Kaution habe ich ihr in bar gegeben und dafür habe ich eine Zahlungsbestätigung bekommen, allerdings befindet sich auf der Bestätigung kein Name von ihr, nur ihre Unterschrift und der Name von mir und des Vermieters. Sie meinte, dass sie den Betrag an die Vermieterin überweisen würde. (Das hätte ich ja auch tun können). Die Vermieterin habe ich bis jetzt nicht gesehen, da sie weit weg wohnt. Und die Vermieterin würde mir den zweiten Wohnungsschlüssel persönlich geben und da würden wir uns kennenlernen. Jetzt bereue ich es, den Betrag nicht überwiesen zu haben anstatt ihn bar auszuhändigen.
ist es üblich die Kaution in bar an den Makler zu übergeben während der Schlüsselübergabe. Was ist wenn sie das Geld gar nicht überweist und es einfach behält und die Vermieterin von mir die Kaution einfordert, obwohl ich die schon geleistet habe. Was soll ich jetzt machen? Wie kann ich sie fragen, ob sie die Kaution erhalten hat? Denkt sie ich bin komisch?
bin mega paranoid geworden irgendwie.
Wie seriös ist denn die Maklerin ? Ist die bekannt , z.b. durch Maklerbüro oder Inserate ?
Ja hab gegoogelt die Immobilienfirma gibt es wirklich. Ich fands nur komisch, dass sie den Betrag in bar haben wollte obwohl ich bereits die Iban nr bekommen hatte
Im Mietvertrag steht doch die Vermieterin , kannst du da nicht anrufen?
Die Telefonnummer ist nicht angegeben nur Name und Adresse von ihr.
2 Antworten
Ja, es ist nicht unüblich, die Kaution vor/während der Wohnungsübergabe zu verlangen, das hatten wir in der Familie auch schon zweimal.
Und hier hat halt die Maklerin stellvertretend für die Vermieterin gehandelt. Erstmal kein Grund zur Besorgnis.
Die Einbehaltung des zweiten Schlüssels ist aber nicht zulässig.
Es ist durchaus üblich, die Kaution in bar bei Schlüsselübergabe zu kassieren. Eine Quittung hast du ja und auch den Schlüssel. Den wird der Makler mit sehr großer Sicherheit vom Vermieter erhalten haben und im Auftrag des Vermieters agieren. Darüber musst du dir keine Sorgen machen.