Wer bekommt meine Originalrechnung für die Autoreparatur ?
Hallo,
eine Kollegin hat vor ca. einem Monat ein Seitenteil meines Wagens auf dem Parkplatz abgefahren.
Sie meinte, ich solle alles richten lassen, sie zahlt es dann.
Nun habe ich alles in einer Spezial Werkstatt machen lassen, d.h. das Teil bestellt, es lackieren lassen und montieren lassen.
Somit habe ich dort persönlich den Auftrag gegeben und es auch mit meiner EC Karte bezahlt.
Auf der Rechnung steht mein Name und der Kartenzahlungsbeleg mit meiner Nummer ist drauf geheftet.
Nun meint meine Kollegin, dass sie wenn sie mir das bezahlt, die Originalrechnung haben möchte und keine Kopie der Rechnung.
Ist das richtig so ?
Der Vertrag kam ja zwischen mir und der Werkstatt zustande.
Auch falls Sie das mit der Versicherung klärt (was sie selbst noch nicht genau weiss, ob sie das macht), bräuchte sie dann die Originalrechnung (richtig oder reicht der Versicherung auch eine Kopie) ?
Ich sehe das irgendwie anders, da ich ja der Auftraggeber war und auf der Rechnung mein Name draufsteht.
falls später etwas ist mit weiterverkaufen oder dass das teil nach ein paar wochen abbricht.. dann braucht die werkstatt auch die originalrechnung oder reicht dann eine kopie ?
wie ist das rechtlich geregelt ?
1 Antwort
Gib ihr Ruhig die Rechnung und mache Dir eine Kopie.
Da Du nciht buchführungspflichtig bist, ist ein Original für Dich nciht erforderlich. Für den Fall einer Gewährleistung reicht Dir auch die Kopie.