Wer haftet für Fehler bei Treuhandauftrag?

1 Antwort

Da muss man prüfen, wer was geschrieben hat.

Wenn die Bank sagt, überweisen sie auf Konto 007, aber Konto 017 wäre richtig gewesen, dann haftet die Bank.

Wenn die Kontonummer richtig war, aber der Notar produziert den Tippfehler, dann haftet er.

Der Auftraggeber (Käufer/Darlehensnehmer) muss sich m.E. den Fehler nur zurechnen lassen, wenn sein beauftragter treuwidrig, also schuldhaft (im strafrechtlichen Sinn) handelt.

Das mag zwar widersinnig klingen, aber in dem Fall kann er Schadenersatz gegen den Notar geltend machen. aber erstmal wird er den Schaden "an der Hacke haben."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.