Ohne Grundbucheintrag Anspruch auf Haus?

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Ein Recht auf einen Miteigentumsanteils am Hausgrundstück hat der Freund nicht, jedoch einen Anspruch auf Ersatz seiner Leistungen und Aufwendungen, sofern sie von der Freundin = Objekteigentümerin schriftlich anerkannt werden - aus Beweissicherungsgründen schriftlich - . Es muss klar sein, dass es sich eben nicht um eine unentgeltliche Zuwendung handelt. All das schützt natürlich nicht vor einem Verlust bei Vermögensverfall, wenn beispielsweise nach jahrelangen Auseinandersetzungen und Prozessen bei der Freundin nichts mehr zu holen ist. Lösungsvorschlag: Miteigentumsanteil am Grundstück erwerben oder in Höhe der von der Eigentümerin anerkannten Leistungen und Aufwendungen eine sicher rangige vollstreckbare Buch-Grundschuld eintragen lassen mit einer unzweideutigen Sicherungsabrede. Das Paar ist gut beraten, sich an einen Notar zu wenden. Nur eins sollte der Freund, wenn er inaktiv bleibt, nicht: später lamentieren.