Kann man mehr als Ausbildungsgehalt verdienen?

2 Antworten

Ein Minijob wird durh den Arbeitgeber pauschal versteeurt, das sollte man auch fest vereinbaren.

Die 2 % Pauschalsteuer darf der Arbeitgeber dem Minijobber allerdingsabziehen, was aber nahezu nie passiert.

Alle anderen Abgaben (über 30 %) trägt der Arbeitgeber zusätzlich zur Vergütung des Minijobbers

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ein echter Minijob taucht in deiner Steuer gar nicht auf und ist daher neutral. Normalerweise übernimmt der AG den Steuerabzug pauschal, von der Rentenangabe kannst du dich beim Minijob befreien lassen. Allerdings solltest du deinem Ausbildungsbetrieb deine Nebentätigkeit mitteilen. Auch darf deine Hauptarbeit nicht darunter leiden.