Kann ich während meinem praxisintegrierten Dualen Studium als Werkstudent arbeiten?
Hallo,
ich fange im Oktober mit meinem praxisintegrierten Dualen Studium an aber arbeite zur Zeit als Werkstudent in einem Restaurant (ich habe mein Studium gewechselt). Da ich höchstwahrscheinlich bei meinem Praxispartner nicht mehr als 300€ monatlich verdienen werde, möchte ich gerne meinen Job als Werkstudent behalten.
Jetzt zur Frage, wie sieht das steuerlich aus? Darf ich das überhaupt oder muss ich mein Vertrag von Werkstudent auf Minijobber ändern? Ich bin gerne ein Werkstudent, da ich da nicht pingelig darauf achten muss, dass ich ja nicht zu viele Stunden arbeite und deshalb zu viel verdiene, um nicht über die 520€ Grenze zu kommeń. Außerdem kommt mir das Geld wirklich zu Gute, weil ich davon auch lebe.
Ich versteh nicht, warum ich als Werkstudent mehr als 520€ im Monat verdienen darf aber es mir als dualer Student nicht erlaubt ist.
Ich würde mich über einen Rat sehr freuen oder fall‘s jemand weiß, an wen man sich für solchen Fragen wenden kann.
Liebe Grüße
1 Antwort
Ich versteh nicht, warum ich als Werkstudent mehr als 520€ im Monat verdienen darf aber es mir als dualer Student nicht erlaubt ist.
Wer behauptet das?Die meisten Studenten im dualen Studium verdienen weit mehr als 520,- Euro.
Ein Student, der als Minijobber tätig ist, ist eigentlich falsch beraten, wie auch sein Arbeitgeber, denn für den sind die Abgaben für einen Minijobber höher, als für einen Werkstudenten.
ich fange im Oktober mit meinem praxisintegrierten Dualen Studium an
Da ich höchstwahrscheinlich bei meinem Praxispartner nicht mehr als 300€ monatlich verdienen werde,
Wieso "Partner", ein Student ist doch im Betrieb des dualen Studiums angestellt, nicht beteiligt. Eine Person ohne abgeschlossene Ausbildung als Partner in einer freiberuflichen Praxis, in welchem Beruf ist das zulässig?