Kann ich meinen Bausparvertrag meiner Schwester übertragen?

1 Antwort

Lies mal die Vertragsbedingungen Deiner Bausparkasse. Die Übertragung an Familienmitglieder ist i.a. vertraglich erwähnt, während die Veräußerung an Dritte nicht oder nur mit Zustimmung der Bausparkasse möglich ist. Du liest dort etwas in der Art wie

Der Bausparer kann sein Kündigungsrecht und den Anspruch auf Rückzahlung des Bausparguthabens abtreten oder verpfänden. Die Abtretung, Verpfändung und Übertragung weiterer Rechte bedarf der Zustimmung der Bausparkasse. Einer Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (Vertragsübertragung) stimmt die Bausparkasse in der Regel zu, wenn der Übernehmer ein Angehöriger (§ 15 Abgabenordnung) des Bausparers ist.