Kann ich als Tagesmutter neben der Betriebskostenpauschale auch Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen?
Ich arbeite als Tagesmutter und kann mit Hilfe der Formel 300 € x wöchentliche Betreuungsstunden des Kindes : 40 = die Summe ermitteln die ich als Betriebskosten absetzen darf.
Ich bekomme zudem die Hälfte meiner Sozialversicherungsbeiträge vom Landkreis als steuerfreie Beträge. Kann ich die andere Hälfte die ich davon aus eigener Tasche zahle trotz der Betriebskostenpauschale noch geltend machen?
1 Antwort
Nein, die Altervorsorgebeiträge sind ja nicht betrieblich veranlasst und somit auch keine Betriebsausgabe.
Die Beiträge zur Altersvorsorge gehören zu den Versorgeaufwendungen und sind in die Anlage "Vorsorgsorgeaufwendungen" einzutragen.
In diesem Bereich werden sie auch steuerlich berücksichtigt und vermindern das zu versteuernde Einkommen.
Lieber Herr wfwbinder
Vielen vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage. Ich hatte mir das schon fast gedacht, war aber sehr verunsichert...Ansonsten bin ich bisher sehr gut zurecht gekommen mit der Berechnung. Sie haben mir einen ganzes Stück weiter geholfen.
Ganz liebe Grüße und noch einen schönen Sonntag