Muß man sich die Arbeit als Tagesmutter in den privaten Räumen vom Vermieter genehmigen lassen?

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Es ist eine gewerbliche Nutzung, auch wenn die Tätigkeit als Tagesmutter wohl keinen Gewerbebetrieb darstellt. Besucher für bringen und abholen, erhöhte Abnutzung, garantiert mehr Verbrauch an Wasser, Warmwasser, Heizung, was die Nebenkosten erhöht. Eventuell mehr Lautstärke.

Wenn keine Genehmigung geholt wird, Grund für Kündigung

Die Tagespflege ist in einem bestimmten Umfang in Mietwohnungen erlaubt, vor allem dann, wenn sie nicht störend ist.

Der Vermieter sollte jedoch vorab über die Aufnahme der Kinderbetreuung sowie über deren Umfang informiert werden. Sinnvoll ist es, sich von ihm eine schriftliche Genehmigung ausstellen zu lassen.

Sollten sich Nachbarn über den Kinderlärm beschweren, kannst Du nachweisen, dass die Ausübung Deiner Tätigkeit vom Vermieter genehmigt wurde.

Vorsicht! Diese Erlaubnis rechtfertigt keine Ruhestörung – es gilt weiterhin die Hausordnung.

Der Vermieter muss der Tagespflege in Deinen Wohnräumen zustimmen, wenn keine Beeinträchtigung anderer, z.B. der Nachbarn, zu befürchten ist. Kurzfristige Störungen, die beispielsweise durch das Bringen und Abholen der Kinder entstehen, müssen aber hingenommen werden.

ohne Gesetzestexte hierzu zu kennen, klar ja! Überleg doch mal, welch Lärm entsteht jeden Tag durch Bringen u. Holen vom Kinderlärm als solches ganz zu schweigen. Jeder Mitmieter der Anlage wird auf die Barrikaden gehen. Es müssen vermutlich auch ausreichend Parkplätze vorhanden sein-also hier muß die Antwort ja lauten, genehmigungspflichtig!

Hallo zusammen ich wohne in einem 3 Parteien Haus meine untere Nachbarin hat auch Tageskinder der Lärm stört mich eigentlich nicht im Haus. Bei uns ist das Problem das man nicht den gemeinschaftlichen Garten nutzen kann was mich ärgert entweder sind dort spielende Kinder oder aber ihre verwandten und bekannten tagtäglich man ist sehr selten alleine von morgens bis abends das ist schon ärgerlich Hat jemand einen Rat für mich