Kann das Finanzamt bei unentgeltlichem Wohnrecht fiktive Mieteinnahmen ansetzen, die man versteuern muß?

1 Antwort

Super Sachverhalt. Keine Erläuterung um wen es geht.

Der, der das Wohnrecht hat?

Den, dem das Haus gehört?

Warum hat die Person ein Wohnrecht bekommen? Teil des Kaufpreise, oder Auflage bei einer Schenkung?

wessi 
Fragesteller
 03.02.2018, 13:40

Es geht um mich als Eigentümer und eine Einliegerwohnung, die bisher

fremdvermietet war und jetzt im Rahmen einer Schenkung von meiner

Tochter mit kostenlosem Wohnrecht bezogen wird und Sozialhilfe bezieht

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wfwbinder  03.02.2018, 17:48
@wessi

Nein, da gibt es keine fiktive Miete. Es ist lediglich kein abzug on Kosten erlaubt (war ja bisher bei der Vermietung zulässig).

Allerdings ist die Schenkung zu bewerten und würde bei späteren Schenkungen, oder Erbschaften (falls innerhalb von 10 Jahren) mit angerechnet.

Wenn die Tochter Sozialleistungen (z. B. ALG II bezieht) wird ihr dort natürlich keine Miete erstattet.

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