Krankenversicherung und Steuern bei Selbstständigkeit + Midijob + Minijob + Mieteinnahmen
Hallo, habe da eine komplizierte Frage und hoffe hier kann mir jemand helfen. Bisher war ich geringfügig selbstständig und bei meinem Mann familienversichert. Nun läuft die Scheidung, ich möchte die Selbstständigkeit nicht aufgeben und habe auch schon einen Minijob (180,-), das reicht aber hinten und vorne nicht. Dazu kommt, dass ich mich dann auch selber versichern muss, weiß aber nicht wo von. Nun hat mir mein Minijob-Arbeigeber einen Midijob angeboten. Damit wäre ich ja Krankenversichert, aber ist das tatsächlich günstiger? Angenommen ich hätte folgende monatl. Einkommen: Selbstständigkeit: 500,- Midijob: 500,- Mieteinnahmen: 500,- Minijob: 200,- Werden dann für die Krankenkassenbeiträge nur die 500,- aus dem Midijob berücksichtigt? Was muß beim Finanzamt angegeben werden?
Ganz liebe Grüße, Ina
3 Antworten
Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter :-) Etwas ist mir aber trotzdem noch unklar: Darf ich dann mit der Selbstständigkeit nicht mehr verdienen als im Midijob? oder nicht mehr als mit allen anderen Tätigkeiten zusammen, falls ich zusätzlich noch einen Minijob annehme? Ich vermute mal, dass die Mieten für die Krankenkasse nicht zählen, oder?
GLG, Ina
Hallo,
wenn man einen Midijob ausübt und die Selbständigkeit nebenberuflich ist, fallen nur aus dem Midijob Krankenversicherungsbeiträge an. Hier kann man den Nettoverdienst aus der Beschäftigung errechnen (bis 850 Euro brutto: Berechnungsmodus "Gleitzone"):
http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/
Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist, sind alle Einnahmen beitragspflichtig und es gilt ein Mindestbeitrag von ca. 350 Euro monatlich (in Ausnahmefällen von ca. 235 Euro). § 240 SGB V
Die Krankenkasse entscheidet, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.
Die Selbständigkeit kann - unabhängig ob haupt- oderr nebenberuflich ausgeübt - rentenversicherungspflichtig sein.
Gruß
RHW
Hallo, in dieser Situation ist das eindeutig günstiger.
Bei Minijob + Selbstständigkeit ist mindestens der Mindestbeitrag in die Kasse selbst zu zahlen (ca. 170 EUR). Wenn die Kasse auf die Idee kommt, Du seist hauptberuflich selbstständig (das darfst Du nie sagen !!), wirds noch teurer.
Beim Midijob zahlst Du als Arbeitnehmer reduzierte SV-Beiträge. Auf die Selbstständigkeit nichts, solange sie nebenberuflich ist und auf die Mieteinnahmen auch nichts. Unbedingt zuschlagen !
Bei der Steuer musst du alles angeben. Außer dem Minijob, aber der soll ja wegfallen.
Viel Glück
Barmer