Ist eine Rückerstattung in Form eines Verrechnungsschecks erlaubt? Die Einreichung kostet mich 4,90€; Muss ich diese dann nicht auch erstattet bekommen?

3 Antworten

Bei was für einer komischen Bank bist du denn Kunde? 4,90 Euro für eine Scheckeinreichung?

Wenn es ein Inhaberscheck (Überbringerscheck) ist, kannst du den Scheck auch jemand anderem geben, der vielleicht Kunde bei einer anderen Bank ist, und diesen Scheck auf sein Konto gutschreiben lässt. Handelt es sich um einen Orderscheck, ist die Sache etwas komplizierter.

hildefeuer  19.11.2020, 11:15

Das ist keine komische Bank. Fast alle Online Banken haben eine entsprechende Gebühr.

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Rolf42  19.11.2020, 12:11
@hildefeuer

Nein, nicht "fast alle".

Habe gerade einmal eine kleine Stichprobe gemacht:

Bei ING, DKB und Consorsbank ist die Einreichung von inländischen Schecks kostenlos, bei der Norisbank bei den meisten Kontenmodellen ebenfalls, nur beim Basiskonto/Guthabenkonto werden 1,50 Euro verlangt.

Negativer Ausreißer ist die Comdirect, die dafür tatsächlich 4,90 Euro kassiert.

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hildefeuer  19.11.2020, 13:40
@Rolf42

War aber bei ING nicht immer so. Selbst 2009 über 4 Euro bezahlt.

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Wieso Dir ist doch die Anschrift bekannt. Scheck in Briefumschlag mit Vermerk Gebühr zahlt Empfänger. Anscheiben beifügen mit Bitte um Erstattung auf mein Konto IBAN... Die Scheckeinlösung kostet mich 4,90€.

Andri123  18.11.2020, 21:52

Ich wäre jetzt mal gespannt, wie viele unfreie/unfrankierte Briefe die GEZ so durchschnittlich pro Woche annimmt. Ich vermute mal, gar keine.

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Rolf42  19.11.2020, 07:41
Scheck in Briefumschlag mit Vermerk Gebühr zahlt Empfänger.

Solch ein Vermerk ist für die Post irrelevant und hat für den Empfänger keine Auswirkungen. Der Empfänger kann die Annahme verweigern.

Vermutlich wird die Post den Brief aber direkt an den Absender zur Nachfrankatur zurückgeben.

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Du hast Recht, der Anruf bei der GEZ kostet tatsächlich 6,5 Cent pro Minute. Das war mir bisher noch gar nicht aufgefallen.

Allerdings habe ich bisher Erstattungen immer per Überweisung auf die Konten erhalten. Die Erstattung per Scheck scheint mir ungewöhnlich, gab es dafür einen besonderen Grund?

Ausserdem kostet es bei meiner Bank gar nichts, einen Scheck einzureichen.

Von einer Klage wegen 5,6 Euro würde ich allerdings abraten. Auch vom Steinewerfen oder Brandbombenlegen.