Guten Abend,
Weiss nicht, ob das noch aktuell ist. Aber grundsätzlich ist ein Unfall natürlich kein Kündigungsschutzgrund!
Ein Arbeitgeber darf nicht wegen eines Unfalls kündigen. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Das ist die Ausnahme.
Allerdings – und das sind die häufigeren Fälle – kann sich aus einem Arbeitsunfall eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ergeben. Dann kann der Arbeitgeber eventuell nach Kündigungsschutzgesetz kündigen:

https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html

Aber: Das ist im Normalfall ungesetzlich:

https://abfindungshero.de/personenbedingte-kuendigung/

Und dann kannst du dich gegen eine Kündigung wehren. Hoffe, das hilft!

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Hallo, 

Erstmal: Glückwunsch, das ist genau das, wo ich auch schon lange drauf warte! 

Ganz wichtig, wenn das Gespräch kommt, nicht gleich das erste Angebot annehmen. Erstmal Aufhebungsvertrag gründlich lesen und auf inhaltliche Vollständigkeit checken. Wenn im Einzelgespräch Abfindung vorgeschlagen wird, Höhe der Abfindung genau untersuchen (lassen). Vor Unterschrift unbedingt ne Nacht drüber schlagen. Du kannst auch Experten für Arbeitsrecht hinzuziehen, vor allem, um die Nachteile zu beurteilen, die andere hier im Forum schon ausführlich beschrieben haben (Sperre usw). Rechtsschutz ist gut, weitere Infos gibts auch auf Seiten wie der hier: 

https://abfindungshero.de/aufhebungsvertrag-3-dinge-muessen-sie-beachten/

Viel Glück!!! 

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