Guten Abend,
Weiss nicht, ob das noch aktuell ist. Aber grundsätzlich ist ein Unfall natürlich kein Kündigungsschutzgrund!
Ein Arbeitgeber darf nicht wegen eines Unfalls kündigen. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Das ist die Ausnahme.
Allerdings – und das sind die häufigeren Fälle – kann sich aus einem Arbeitsunfall eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ergeben. Dann kann der Arbeitgeber eventuell nach Kündigungsschutzgesetz kündigen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html
Aber: Das ist im Normalfall ungesetzlich:
https://abfindungshero.de/personenbedingte-kuendigung/
Und dann kannst du dich gegen eine Kündigung wehren. Hoffe, das hilft!