Ist der Finderlohn eigentlich gesetzlich geregelt,kann ich darauf bestehen, daß ich bezahlt werde

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Finder kann vom Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Das Gesetz sagt auch was zur möglichen Höhe des Finderlohns. Beträgt der Wert des Fundgegenstandes bis zu 5OO EURO, dann sind fünf Prozent eben dieses Wertes als Finderlohn angesagt. Ist der Wert höher, dann sind es drei Prozent.

Will der Besitzer aber von Finderlohn partout nichts wissen, dann kann der Finder den verdienten Lohn der Ehrlichkeit sogar einklagen.

Link:

www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/533798.phtml