Ist bei der Berechnung der Kündigungsfrist das Eintrittsdatum oder das Ersteintrittsdatum ausschlaggebend?
Es geht darum das ich vorher in einem Ausbildungsverhältnis stand.Und auf meinen jetzigen Lohnzetteln steht :
Eintrittsdatum 1.10.2013
Ersteintrittsdatum 1.8.2010
2 Antworten
Welcher Tarifvertrag liegt denn Deinem AV zugrunde? Welche Kündigungsfristen gibt es gemäß AV?
Steht u.U. in Deinen Arbeitsvertrag , dass die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen nach 622 BGB für beide Seiten gilt .
Für den AG gilt das Datum des Ausbildungsbeginns.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Berechnung-Kuendigungsfrist-Arbeitnehmer--f304708.html
Kommt darauf an, vielleicht, vielleicht ich nicht, eine andere Antwort ist bei den wirklich üppigen Infos nicht möglich.