IPad Studium von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Das Geld bekommen Sie nicht zurück. Von der Steuer absetzen bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen gemindert wird - zurück kommt maximal der Kaufpreis x persönlicher Steuersatz.

Ist Ihr Studium eine Erstausbildung? Dann stellen die Ausgaben fürs Studium Sonderausgaben dar und wirken sich nur aus, wenn Sie im Jahr der Anschaffung ein steuerpflichtiges Einkommen über dem Grundfreibetrag haben.

Wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt, ergeben sich unter Umständen Verlustvorträge aus den Ausgaben fürs Studium. Dafür müssen Sie für jedes Jahr einen Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrags stellen (sind dieselben Formulare wie die Einkommensteuererklärung, nur ist auf der ersten Seite des Mantelbogens oben ein anderes Kreuz zu setzen). Sobald Sie dann Einkünfte haben, werden die Verlustvorträge gegen die Einkünfte gerechnet. Allerdings geschieht das auch dann, wenn die Einkünfte zu niedrig sind, um zu einer Steuerlast zu führen - dann verpuffen die Verlustvorträge wirkungslos.

SniperFox31 
Fragesteller
 09.12.2020, 16:19

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ja es handelt sich um ein Erststudium.
Also wenn ich erst nach dem Studium also in 5 Jahren arbeite und Steuer bezahle, habe ich trotzdem die Möglichkeit, es vom Steuer abzusetzen ? (obwohl ich dann vor 5 Jahren es für das Studium gekauft habe?)

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Eifelia  09.12.2020, 17:35
@SniperFox31

Nein, nicht, wenn Sie sich in der Erstausbildung befinden (also nicht z.B. vor dem Studium bereits eine Ausbildung absolviert haben): Dann handelt es sich bei den Kosten des IPads um Sonderausgaben. Diese können sich nur in dem Jahr auswirken, in dem sie angefallen sind, wenn Sie das Ding also in 2021 anschaffen und 2021 keine zu einer Steuerlast führenden Einkünfte haben, dann war's das.

In der Zweitausbildung wären die Ausgaben Werbungskosten, nur solche können zu einem Verlustvortrag führen - Sonderausgaben nie.

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SniperFox31 
Fragesteller
 09.12.2020, 16:47

Kann ich außerdem die 16% MwS unter der Bedingung, dass ich jetzt noch nicht arbeite, (irgendwann) zurückbekomme?

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Eine relativ gute Antwort gab Eifelia ja schon.

Erststudium = Sonderausgaben. Wirken sich nur aus wenn man auch Einnahmen hat. Kein Vor- oder Rücktrag möglich.

Zudem würde ich ein iPad als Ausgabe fürs Studium erstmal ablehnen, bis mir geschildert wurde, wie das Ding überwiegend fürs Studium genutzt wird.