Insolvenz Mietzuschuss?

2 Antworten

Dem Pfändungsfreibetrag ist für alle Personen gleich, er erhöht sich jedoch um jede Unterhaltspflichtige Person in Deinem Haushalt.
Da Dein Sohn sein eigenes Einkommen hat ist er nicht mehr unterhaltspflichtig und hat keinen Einfluß auf Deinen Pfändungsfreibetrag. Die 200 € sind seine Mietzahlung an Dich, aber das interessiert in diesem Zusammenhang nicht.

Gaenseliesel  27.01.2020, 10:12

diese Mietzahlung zählt somit zum pfändbaren Einkommen bei der Mutter., sollte die Zahlung unbar an sie übergehen. (diese Ergänzung nur zum eindeutigen Verständnis für den Fragesteller)

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Die 200€ von Deinem Sohn sollte direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen werden, nicht in bar an Dich oder per Überweisung an Dich.

Dann kannst Du 200€ weniger an den Vermieter überweisen. Du kannst das auch alles per online Banking für Deinen Sohn machen.

Sonst können diese 200€ gepfändet werden.