Ich soll Feuerwehreinsatz zahlen?


24.05.2023, 19:15

Meine Haftpflichtversicherung hat doch noch gezahlt, ich bin ihr ewig dankbar, damit hatte ich gar nicht gerechnet, Die beste Versicherung ever

4 Antworten

Ich mache bei uns die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen (Nds.)

Folgendes hat sich zugetragen: bei dir hat es gestunken, weil du fahrlässig was auf dem Herd hast anschmoren lassen. Kein Brand, kein Rauch, kein losgegangener Heimrauchmelder, aufgrund dessen die Alarmierung getätigt worden wäre.

Grundsätzlich soll zb. keiner, der die Feuerwehr wegen einem Heimrauchmelder Fehlalarm belangt werden. Denn sonst würde niemand mehr die Feuerwehr rufen aus Angst vor der dicken Rechnung.

Fahrlässig war sicher, uns Treppenhaus zu lüften, ohne den Nachbarn bescheid zu sagen. Der Nachbarn hat natürlich nicht mal geschaut, ob das tatsächlich Gasgeruch ist. Wobei er dazu auch bei Gas nicht gerade verpflichtet ist, denn aufgrund des hohen Explosionsrisikos bei austretendem Gas wird von Gefahr im Verzug ausgegangen, selbst, wenn diese sich im Nachhinein nicht bewahrheitet.

Fraglich wäre nun, ob dein Verhalten leicht oder grob fahrlässig war. Man kann möglicherweise für beides argumentieren. Wäre es mir passiert, hätte ich nicht ins Treppenhaus gelüftet, ohne zumindest noch bei den Nachbarn zu klingeln oder Zettel an die Tür zu hängen. Denn offensichtlich war der Geruch bestialisch. Jemand, der nichtsahnend ins Treppenhaus geht, wird davon erschlagen und weiss womöglich gar nicht, was passiert. Wie intensiv der Geruch war, kann natürlich keiner hier sagen. Aber du selbst sprichst ja bereits von "entsetzlichem" Gestank.

Allerdings stand die Alarmierung nicht in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Auslöser des Gestanks. Ist natürlich trotzdem auf sie zurückzuführen. Es ist schwierig, allein aufgrund deiner Schilderung und ohne den Einsatzbericht und das Leitstellenprotokoll zu kennen zu sagen, ob dein Verhalten leicht oder grob fahrlässig war, denn das ist das entscheidene Kriterium, ob der Einsatz mit dem Verursacher abgerechnet werden kann oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
FrauEichhorn  22.05.2023, 20:42

Grundsätzlich bist du der Verursacher und nicht der Vermieter. Hat der Vermieter eine Anhörung bekommen, muss er dich als Verursacher benennen. Dann bist du in der Lage, selbst Stellung zu beziehen.

Anhörungen gehen einem Kostenbescheid voraus, auf diese auf jeden Fall reagieren! Sonst ist nur noch ein Rechtsbehelfsverfahren möglich.

Um dir noch besser zu helfen, müsste ich das Bundesland und die Gebührensatzung Feuerwehr deiner Gemeinde kennen. In der Gebührensatzung wird explizit aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Einsatz abgerechnet werden darf. Wie gesagt, bei uns ist das bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die grobe Fahrlässigkeit sollte dir argumentativ noch einmal dargelegt werden. Der würde ich erst einmal widersprechen und auf leichte Fahrlässigkeit plädieren. Dann würde ich mich darauf berufen, dass es sich um einen gebührenfreien Einsatz im Rahmen der Pflichtaufgaben der Feuerwehr handelt. Denn ob ein Einsatz abgerechnet werden kann oder nicht, beurteilt sich aus der ex ante Sichf (also aus Sicht in die Zukunft). Und zum Zeitpunkt der Alarmierung wurde von einer Gefahr ausgegangen, deren Beseitigung zu einer der Pflichtaufgaben zählt. Diese Pflichtaufaben sind auch in dem Feuerwehr- oder Brandschutzgesetz deines Bundeslandes aufgeführt.

Übrigens: dass dir nur 500 Euro in Rechnung gestellt werden, ist lächerlich gering. Da hast du Glück, dass die Gebührenkalkulation offensichtlich veraltet ist. Bei uns wärst du locker bei 1.200-2.000 Euro.

Viel Erfolg!

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Answer123  23.05.2023, 20:03
@FrauEichhorn
Übrigens: dass dir nur 500 Euro in Rechnung gestellt werden, ist lächerlich gering. Da hast du Glück, dass die Gebührenkalkulation offensichtlich veraltet ist. Bei uns wärst du locker bei 1.200-2.000 Euro.

Die in Rechnung zustellenden Kosten sind teilweise gedeckelt, jedenfalls ist das in Hessen (bei bestimmten Sachverhalten?) der Fall.

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Answer123  23.05.2023, 20:01

Vielen Dank für diese umfangreiche und fundierte Antwort!

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Ich sehe hier Chancen für den Vermieter, die Kosten von dir ersetzt zu bekommen. Bei einer so starken Geruchsentwicklung darf man erwarten, dass du andere Hausbewohner informierst. Einfach schon, damit sich keiner Sorgen macht. Das zu unterlassen kann durchaus als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, was dazu führt, dass du als Verursacher die Kosten zu tragen hast.

Deine Privathaftpflicht wird vermutlich nur Mietsachschäden beinhalten. Da ein solcher nicht entstanden ist, wird diese auch nicht einspringen.

Bir16317 
Fragesteller
 22.05.2023, 18:25

Meine Privathaftpflicht weigert sich zu zahlen da zwischen 7 Uhr und 10 Uhr 3 Stunden Differenz liegen, sie verweisen darauf, dass der der die Feuerwehr informiert hat, die Schuld hat, ich denke wenn der kurz nach dem Vorfall die Feuerwehr informiert hätten, hätten sie auch gezahlt, aber bei der Differenz könnte der Geruch auch woanders hergekommen sein, wir haben im Haus Flüssiggas mit einem Gasbrenner im Keller. direkt neben dem Eingang meiner Wohnung

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  1. Mir ist vollkommen unklar, auf welcher Grundlage die FW / die Stadt hier auf den VM zugeht. Eine Haftung des VM kann ich hier bislang nicht erkennen.
  2. Ein schmorender Gegenstand auf dem Herd ist ein echter Brandeinsatz (kein Fehlalarm) und als Primäraufgabe der FW grundsätzlich kostenfrei. Das initale Einsatzstichwort "Gasalarm" dürfte hier nebensächlich sein, und auch das wäre m- E. ein Primäreinsatz.

Für eine detaillierte Einschätzung müsste man das örtlich anwendbare Brandschutz- und Gebührenrecht prüfen, die Begründung der FW kennen, und den Sachverhalt im Detail kennen. Aber so spontan habe ich Zweifel, dass diese Forderung begründet ist.

meine Privat Haftpflicht weigert sich den Schaden zu übernehmen, was kann ich tun?

Normalerweise umfasst deren Leistungsspektrum eigentlich auch die Abwehr unberechtigter Forderungen...

Gegen die Rechnung erstmal Widerspruch einlegen. Denn Schmorren ist an sich ja kein Fehlalarm. Also könnten die Kosten zu Lasten der Gemeinde gehen.

Nur wenn der Widerspruch abgewiesen wird, muss geklagt werden. Und ob sich das lohnt...

Falls gezahlt werden muss, ist das deine Aufgabe.