Ich bin Rentner. Wenn ich wieder heirate,bekommt meine Frau dann nach meinen Tod eine Witwenrente ?

3 Antworten

Im Focus stand ein Bericht dazu:

Die Witwenrente soll den allein bleibenden Ehepartner absichern. Wenn das Paar jedoch nur wegen der Alterssicherung heiratet, geht der Überlebende leer aus.

Sind Ehepaare nicht mindestens ein Jahr miteinander verheiratet, hat ein Gatte beim Tod des anderen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem verkündeten Urteil erstmals die seit 2002 geltenden gesetzlichen Regelungen für rechtmäßig erklärt. Die Witwenrente diene dazu, den Ausfall des Unterhalts abzumildern. Bestehe die Ehe weniger als ein Jahr, sei es dem Witwer oder der Witwe zuzumuten, sich auf die neue Situation ohne zusätzliche Rente einzustellen, entschieden die Kasseler Richter.

die Ehe sollte mindestens 1 Jahr Bestand haben. Es gibt Ausnahmen:


Bei Ehen, die nicht wenigstens ein Jahr gedauert haben, hat der Überlebende nach § 46 Abs. 2 a SGB VI nur dann einen Anspruch, wenn nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme gerechtfertigt ist, dass es nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gewesen war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen ...


Weitere Infos (und Quelle von oben): http://de.wikipedia.org/wiki/Rente_wegen_Todes