Übertragung an Unverheiratete

3 Antworten

Unter Schenkung versteht man die unentgeltliche Zuwendung. Was hier an Dich stattfindet, ist ein Verkauf mir atypischer Ausgestaltung der Kaufpreiszahlung. Schenkungsteuer wird nicht anfallen. An der Grunderwerbsteuerzahlung führt bei Dir aber kein Weg vorbei. Hoffentlich sind bei dem Bruder Deines Freundes die steuerlichen Freibeträge noch nicht ausgeschöpft. Das ist ihm gegenüber ja keine Grundstücks- sondern eine Geldschenkung und zwar vonseiten der Eltern an ihn.

Also kaufst du den "Schwiegereltern" die Hälfte des Hauses ab und der Verkaufspreis soll direkt an den Bruder, nicht erst die Verkäufer gehen.

Bei einem Kauf fällt natürlich keine Schenkungssteuer, aber Grundewerbsteuer und vermutet hälftige Gebühren (Notar, Grundbucheintrag) an, die i. d. R. den Käufern zufallen.

G imager761

sprichst du vom Bruder deines Freundes?

Das Konstrukt ist ein wenig schräg, denn eigentlich zahlst du die Hälfte des Hauses - und zwar nicht an die Eltern, sondern den Bruder. Das könnte man irgendwie auch sinnvoller gestalten.

Schenkungssteuer sehe ich bei dir nicht, aber Grunderwerbsteuer.

Willst du denn das halbe Haus kaufen?

Wie wäre es denn sinnvoller? Ja, ich will das (halbe) Haus kaufen.

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@Giorgina

Und es zu kaufen ist auch gut so. Damit schliesst du aus, dass sich die Schenker oder das Sozialamt im Falle der Verarmung (Pflgebedürftigkeit) 10 Jahre lang das Haus zurückholen können und deine erwartbaren Investition daran oder darin den Bach runtergehen :-)

Und du hast ein Vorkaufsrecht, wenn es mit dem Freund einmal auseinandergeht.

G imager761

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