Grundstücksübertragung kostengünstigste Möglichkeit
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Meine Freundin und ich wollen zusammen ein Haus bauen. Wir sind nicht verheiratet und werden das in absehbarer Zeit nicht sind.
Nun besitzen die Eltern meiner Freundin, ein Grundstück das sie ihr übertragen würden. Wert ca. 80.000 Euro.
Da meine Freundin und ich das Haus zusammen finanzieren ist es mir wichtig das ich zu 1/2 im Grundbuch eingetragen bin.
Nun das Problem, wie komme ich am günstigsten an die Hälfte des Grundstücks.
wenn ich den Teil meiner Freundin abkaufe ist die Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Da wir nicht verheiratet sind ist eine Schenkung (Freigrenze 20T€) ebenfalls blöd.
Ist es rechtlich möglich, um jegliche Steuer zu umgehen, das die Eltern meiner Freundin mir 1/4 des Grundstücks schenken und 3/4 meiner Freundin, im gleichen Zug schenkt mir meine Freundin ein weiteres 1/4 damit wir beide den gleichen Teil besitzen ?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)
2 Antworten
rechtlich möglich, um jegliche Steuer zu umgehen, das die Eltern meiner Freundin mir 1/4 des Grundstücks schenken und 3/4 meiner Freundin, im gleichen Zug schenkt mir meine Freundin ein weiteres 1/4 damit wir beide den gleichen Teil besitzen ?
Zivilrechtlich ja, steuerrechtlich ist das der klassische Fall des Mißbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Steuerlich ist das daher so zu behandeln, als ob die Übertragung gleich hälftig stattgefunden hat. Wenn Ihr Pech habt, gibt es ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung als Draufgabe.
Wenn ein einigermaßen marktgerechter Preis vereinbart wird und die Zahlung auch nachweisbar ist, ist das kein Problem. Da muß man allerdings schon durch ausgefeilte Formulierung dafür sorgen, dass nicht später Streit mit dem Finanzamt entsteht. Ich glaube an sich nicht, dass man sich da nur auf den Notar verlassen sollte. Einen Steuerberater zu konsultieren wäre keine schlechte Idee.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)
Kaum:
Wenn die Eltern ihrer Tochter ein Grundstück übertragen wollen, kannst du weder Miteigentümer werden noch bleiben, wenn sie es dementsprechend verfügen (Rückauflassungsvormerkung) oder im Falle eurer Trennung zurückbeanspruchen (Rückabwicklung Schwiegerelternzuwendung, BGH XII ZR 189/06).
Ihr Widerrufsrecht bei Undank oder Verarmung schützt deine Investitionen in die Bebauung 10 Jahre lang ebensowenig.
Kein gewissenhafter Notar, dessen Mitwirkung zwingend wäre, dürfte auf diese Absicherungen der Schenkungsgeber verzichten :-(
G imager761
ok. sowas hab ich mir bereits gedacht.
Ist es dann steuerrechtlich auch ein Problem, wenn ich 20.000 durch schenkung übertragen bekomme und den rest kaufe ?