Welche Kosten kann ich für das Studium meiner Frau absetzen?

1 Antwort

Du nicht, aber Deine Frau udn wegen der Zusammenveranlagung, habt Ihr dann gemeinsam den Vorteil.

Ihr füllt für Deine Frau die Anlage"N" mit Einnahmen 0,- aus und auf der Rückseite ale Kosten des Studiums als Werbungskosten.

Das gilt nach dem Urteil:

BFH, Urt. v. 18.6.2009, VI R 14/07, DStR 2009, S. 1952, DB 2009, S. 2073, LEXinform 0588218

Dazu ist allerdings erforderlich, dass Deine gattin schon mal eine Berufsausbildung geamcht hat.

Sonst als Sonderausgaben bis zu 4.000,- Euro als Ausbildungskosten in einem nichtausgeübten Beruf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986