Hauptarbeit + minijob +gewerbe steuer?

2 Antworten

DEine Hauptanstellung und der Gewinn aus dem Gewerbe werden in der Einkommensteuererklärung zusammentreffen udn gemeinsam besteuert.

Der Lohnsteuerabzug aus Deiner Angestelltentätigkeit wird dabei dann als Einkommensteuervorauszahlung abgezogen.

Die Steuerklasse ändert sich nicht, weil sich durch das Gewerbe ja Dein Familienstand nicht ändert und das Gewerbe auch keine Tätigkeit mit Lohnsteuerabzug ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Der Hauptjob wird nicht zusätzlich besteuert und die Steuerklasse bleibt gleich.