Pflichtteilverlust(Kind) bei Schenkung an Stiefmutter?

2 Antworten

Wenn zwischen Schenkung und Todeszeitpunkt 10 Jahre liegen, dann ist das der Fall.

Ist die Zeit geringer, dann ist dies nur teilweise der Fall.

Ist die Schenkung anfechtbar, da z.B. die Stiefmutter dem Vater, der nicht mehr vollständig geschäftsfähig ist, einen Schenkungsvertrag aufdrängt und ihn einfach unterschreiben läßt, dann kann man schon früher etwas dagegen tun.

In jedem Fall würde ich zunächst mal ein Gespräch mit dem Vater empfehlen, um die Gründe hierfür und seine Intention zu diskutieren, wenn dies möglich ist. Letztendlich ist es jedoch - wenn er selbst bei klarem Verstand ist - seine Entscheidung und es gilt der Grundsatz, man soll nichts nachtrauern, was man ohnehin noch nie besaß.

Wenn diese Schenkung zum Zeitpunkt seines Todes 10 Jahre her ist und er es geistig klar gemacht hat, dann geht ihr leider leer aus..