Hallo, Thema Verlustvortrag: Habe für 2015 einen Verlustvortrag (Bank A, Derivate z.B. 2000.-) in 2016 mitgenommen (Verlustbescheinigung beantragt, alles glatt gegangen), Bescheinigung vom Finanzamt lag dem Bescheid zur Steuererklärung für 2015 bei, soweit sogut.
Nun habe ich bei Bank B in 2016 ebenfalls einen Verlust gemacht (Derivate z.B. 800.-), ich rechne in 2017 allerdings mit einem größeren Gewinn bei (Bank B). Dieses Jahr habe ich nun keine Verlustbescheinigung beantragt, da Bank B die Verluste automatisch in das Jahr 2017 überträgt, und diese Verluste aus Derivaten automatisch mit (vermeintlichen:-)) Gewinnen Derivate aus 2017 verrechnet.
Wenn ich nun z.B. 4000.- Gewinn mache in 2017 bei Bank B (Derivate), bleiben unter dem Strich bei Bank B (4000-800=) 3200 Gewinn Ende 2017 im Topf Derivate übrig, die versteuert werden müssen.
Frage1: Diese 3200.- Gewinn kann ich sicherlich mit den (beim Finanzamt gemeldeten) vorliegenden Verlusten aus 2015 (2000.-) teilweise verrechnen, so dass in diesem konkreten Fall also für 2017 nur (3200-200) 1200.- der Abgeltungssteuer unterliegen, richtig?
Ist der Denkprozess richtig?
Frage2: Wie lange kann man denn nach derzeitiger Gesetzteslage denn überhaupt Verluste von Jahr zu Jahr vortragen, wenn ich zum Beispiel 10 Jahre lang jedes Jahr 5000.- Verlust mache? Habe ich in 10 Jahren dann 50.000.- Verlust im Topf?
Danke im Voraus