Zahlungsziel nach Gutschriftkorrektur?

1 Antwort

Du verwechselst hier zwei Punkte:

1. Solltest Du froh sein, dass Dein Kunde überhaupt akzeptiert, dass er die Steuer an Dich nachzahlt. Alles andere zwischen Euch richtet sich nach den zwischen Euch vereibarten Zahlungsfristen.

2. Wann Du an das Finanzamt zu zahlen hast, hat damit nichts zu tun. Die Steuer für 2015 war schon lange fällig und so musstest Du schon zahlen, bist also in Verzug.

3. Wieso ist es zu dem Dilemma gekommen? Hast Du etwa nicht im Januar 2015 mal kurz die Umsätze 2014 aufgerechnet?