Hälftigen Anteil einer Immobilie nach Trennung (nicht verheiratet) erwerben. Was ist die beste Lösung?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ex-Paar, 1 gemeinsames Kind, nicht verheiratet, haben in 2013 eine gemeinsame Wohnung gekauft. Preis damals 220.000 Euro, bis dato noch offene gemeinsame Darlehensschulden ca.198.000 Euro.
Die Frau möchte mit dem Kind gerne in der Wohnung bleiben und dem Ex-Partner daher seinen 50% Anteil an der Wohnung abkaufen, bzw. die Darlehen alleine übernehmen und ihm ca. 30.000 Euro bezahlen. Auch nach 1,5 Jahren Trennung, wird die Wohnung bislang immer noch gemeinsam bewohnt.
Es liegt ein aktuelles Wertgutachten über 291.000 Euro vor.
Der Mann war heute beim Steuerberater, der ihm dringend davon abriet, da auf den Gewinn von 30.000 dann Spekulationssteuer fällig wären. Warum? Er bewohnt die halbe Wohnung ja noch selbst, ist also Eigennutzer? Ist das wirklich so?
Zudem gab er zu bedenken, dass der Fiskus da hellhörig werden könnte, da die Wohnung derzeit mehr wert sei und dann einen höheren Preis festsetzt, an dem sich der zu versteuernde Gewinn dann bemisst.
Demnach ist es quasi nicht zulässig seine Wohnung ohne Gewinn zu veräußern, da man sich dann einer Steuerhinterziehung verdächtig macht? Kommt mir alles irgendwie seltsam vor. Aber das deutsche Steuersystem überrascht mich immer wieder ;-)
Da sich die Ex-Partner noch freundschaftlich verbunden sind, sind die 30.000 Euro Zahlung an den Ex-Partner auch weniger als hälftiger Wertzuwachs zu sehen, als eine private Entschädigung für die beim Kauf 2013 (dem jetzt Verkäufer) entstandenen Kosten für Notar, Grunderwerbsteuer, Renovierung, Möbel und den anstehenden Umzug.
Wäre es denn auch denkbar, dies privat zu regeln und der Mann überschreibt seinen Anteil einfach an die Frau? Immerhin ist hier ein gemeinsames Kind im Spiel, dessen Absicherung für beide Priorität hat. Also die beiden sind ja nicht nur Geschäftspartner in Sachen Immobilie. Oder ist so etwas völlig unüblich und erregt irgendeinen unberechtigten Verdacht?
Würde für die Frau denn dann auch nochmals Grunderwerbssteuer fällig auf die 30.000? Und was wäre bei einer Überschreibung? Gibt es einen maximalen Betrag, der vielleicht als Überschreibung/Schenkung noch steuerfrei wäre? Für ihn und sie?
Ich wäre für Informationen und Tipps wie man das am sinnvollsten regeln könnte sehr, sehr dankbar.
Viele liebe Grüße
1 Antwort
War das Gespräch beim Steuerberater vielleicht eine kostenlose Erstberatung? Mal grob drübergeschaut in fünf Minuten?
M.W. ist ein Veräußerungsgewinn bei ausschließlich eigener Wohnnutzung steuerfrei bzgl. der Einkommensteuer. Paragraf 23 EStG.
Außerdem gehören zu den Anschaffungskosten auch die Nebenkosten des Erwerbs.
Ich würde wohl nochmal einen anderen Steuerberater aufsuchen. Allerdings gegen Bezahlung und für eine verbindliche Aussage.