Grundsicherung im Alter in einer wohngemeinschaft mit 2 Personen kein ehelichegemeinschaft

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Ich verstehe das Problem nicht - es geht doch hier einwandfrei um Leistungen, die Du vom Staat beziehen möchtest und auch schon lange tust. Was ist so schlimm an dieser Erklärung? Ich bin froh, dass der Staat nicht so leichtfertig unsere Steuergelder rausschmeisst und die Ansprüche wirklich genau prüft. Also gib Dir einen Ruck und kläre das mit der Mitbewohnerin. Ihr kennt Euch seit Jahren!