Einforderung eines Privatdarlehens obwohl es bereits beglichen ist

3 Antworten

dass ich eidesstaatlich versichere

Wem gegenüber denn? Sorry, aber das erinnert mich an einen Rechtsfall den ich als Rechtsreferendar erlebt hatte: Freund und Freundin stritten sich über den Hausrat und seiner ehemals besseren Hälfte fiel nichts dümmeres ein, als auf die Kaufquittungen "Geschenk" drauf zu krakeln. Der Gerichtssaal bebte vor Lachen als sie diese "Beweise" präsentierte. Deine e.V. würde auf gleicher Linie liegen. Das wäre ein Lacherfolg, nichts weiter. Du mußt die Tilgung des Darlehens beweisen. Bei unbaren Zahlungen ist das ja problemlos möglich. Wenn aber bar unter vier Augen gezahlt wurde, ist Deine Lage hoffnungslos. Es sei denn, Deine Ex kann zwar die Darlehensvergabe per Vertrag, nicht aber die Auszahlung ihrerseits belegen. Da kannst Du kühn behaupten, nie etwas bekommen zu haben.

Hallo, die Problematik ist, dass ich Ihr damals einen Darlehensvertrag (war auch noch meine Idee) unterschrieben habe. Also es gibt einen. Da wir zusammen gewohnt haben, habe ich Ihr das Geld bar gegeben oder was überwiesen (aber nicht mit Zusatz Darlehen im VWZ). Nun habe ich aber jemanden, der bezeugen kann, dass Sie eine größere Summe von mir erhalten hat. Sie hat mir mittlerweile ein Schreiben vom Anwalt zukommen lassen und ich soll nun noch zusätzlich (es handelt sich um 800 EUR Darlehen) noch die Anwaltskosten zahlen. Ich bin ein wenig verzweifelt!!! Ich überlege nun ob eine eidesstaatliche Erklärung hilfreich ist.

Danke für eure schnelle Antworten.

@Danni9980: Bitte benutze nur die Funktion Antwort kommentieren und nicht Frage beantworten, sonst gibt es hier ein heilloses Durcheinander ;-))

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@Dani9980

Dani, wenn Du kein oder nur ein geringes Einkommen hättest, könntest Du bei deinem örtlichen Amtsgericht einen sog. Rechtsberatungsschein bekommen. Damit kannst du dann praktisch zu jedem Anwalt gehen und wirst professionell beraten.

Darin sehe ich die vorerst beste Lösung für dich.

Da es einen Darlehensvertrag gibt, ist die Vorgehensweise deiner Ex-Freundin zwar ein moralischer Fehltritt aber rein rechtlich hat sie im Moment die besseren Karten, sorry das ist leider so !

Schau aber ruhig noch übers WE hier rein. Evtl. bekommst Du noch andere, hilfreichere Ratschläge. Viel Glück ! K.

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@Gaenseliesel

vielen Dank...ich gehe aber arbeiten und kann (zum Glück) mein Leben ohne jegliche Zuschüsse bestreiten...was nicht heißt, dass ich im Geld schwimme...;-)...

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Deine Witzigkeit kann dich 800 € plus Rechtsverfolgung kosten :-(

Da eine Darlehensforderung aus Vertrag zweifelsfrei besteht und du die Rückzahlung eben nicht belegen kannst, stehen dein Chancen schlecht, dass sich der Vorsitzende deinem Humor anschliesst und auf Darlehens-Rückzahlung erkennt oder trocken feststellt, dass es sich bei den VWZ doch wohl offensichtliuch um etwas ganz anderes handelt. Besonders, wenn der Kläger, anwaltlich beraten, dafür eine plausible Erklärung hat -O

G imager761