Einforderung eines Privatdarlehens obwohl es bereits beglichen ist
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Meine ehemalige Mitbewohnerin möchte von mir Geld von einem geschlossenem Privatdarlehen, obwohl ich es in unserer gemeinsamen Wohnzeit bereits getilgt habe. Leider habe ich mir die Zahlungen damals nicht quittieren lassen. Jetzt wäre meine Frage, ob es Sinn macht, dass ich eidesstaatlich versichere, dass das Privatdarlehen bar beglichen wurde. Ich weiß, dass dies ein echt ungewöhnlicher Fall ist, aber das Ganze hat wohl mit verletzten Stolz zu tun. Ich habe den Kontakt zu der Person abgebrochen und wollte diesen auch nicht wieder aufnehmen, weil sie mir nicht gut getan hat. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Viele Grüße Dani
3 Antworten
dass ich eidesstaatlich versichere
Wem gegenüber denn? Sorry, aber das erinnert mich an einen Rechtsfall den ich als Rechtsreferendar erlebt hatte: Freund und Freundin stritten sich über den Hausrat und seiner ehemals besseren Hälfte fiel nichts dümmeres ein, als auf die Kaufquittungen "Geschenk" drauf zu krakeln. Der Gerichtssaal bebte vor Lachen als sie diese "Beweise" präsentierte. Deine e.V. würde auf gleicher Linie liegen. Das wäre ein Lacherfolg, nichts weiter. Du mußt die Tilgung des Darlehens beweisen. Bei unbaren Zahlungen ist das ja problemlos möglich. Wenn aber bar unter vier Augen gezahlt wurde, ist Deine Lage hoffnungslos. Es sei denn, Deine Ex kann zwar die Darlehensvergabe per Vertrag, nicht aber die Auszahlung ihrerseits belegen. Da kannst Du kühn behaupten, nie etwas bekommen zu haben.
Hallo, die Problematik ist, dass ich Ihr damals einen Darlehensvertrag (war auch noch meine Idee) unterschrieben habe. Also es gibt einen. Da wir zusammen gewohnt haben, habe ich Ihr das Geld bar gegeben oder was überwiesen (aber nicht mit Zusatz Darlehen im VWZ). Nun habe ich aber jemanden, der bezeugen kann, dass Sie eine größere Summe von mir erhalten hat. Sie hat mir mittlerweile ein Schreiben vom Anwalt zukommen lassen und ich soll nun noch zusätzlich (es handelt sich um 800 EUR Darlehen) noch die Anwaltskosten zahlen. Ich bin ein wenig verzweifelt!!! Ich überlege nun ob eine eidesstaatliche Erklärung hilfreich ist.
Danke für eure schnelle Antworten.
Dani, wenn Du kein oder nur ein geringes Einkommen hättest, könntest Du bei deinem örtlichen Amtsgericht einen sog. Rechtsberatungsschein bekommen. Damit kannst du dann praktisch zu jedem Anwalt gehen und wirst professionell beraten.
Darin sehe ich die vorerst beste Lösung für dich.
Da es einen Darlehensvertrag gibt, ist die Vorgehensweise deiner Ex-Freundin zwar ein moralischer Fehltritt aber rein rechtlich hat sie im Moment die besseren Karten, sorry das ist leider so !
Schau aber ruhig noch übers WE hier rein. Evtl. bekommst Du noch andere, hilfreichere Ratschläge. Viel Glück ! K.
vielen Dank...ich gehe aber arbeiten und kann (zum Glück) mein Leben ohne jegliche Zuschüsse bestreiten...was nicht heißt, dass ich im Geld schwimme...;-)...
Deine Witzigkeit kann dich 800 € plus Rechtsverfolgung kosten :-(
Da eine Darlehensforderung aus Vertrag zweifelsfrei besteht und du die Rückzahlung eben nicht belegen kannst, stehen dein Chancen schlecht, dass sich der Vorsitzende deinem Humor anschliesst und auf Darlehens-Rückzahlung erkennt oder trocken feststellt, dass es sich bei den VWZ doch wohl offensichtliuch um etwas ganz anderes handelt. Besonders, wenn der Kläger, anwaltlich beraten, dafür eine plausible Erklärung hat -O
G imager761
@Danni9980: Bitte benutze nur die Funktion Antwort kommentieren und nicht Frage beantworten, sonst gibt es hier ein heilloses Durcheinander ;-))