Grundbuch über Realität?
Zwei Schwestern erben jeweils eine Wohnung mit Garage. Sowohl ihre Eltern wie auch sie selbst nutzten seit 20 Jahren Wohnung 1 mit Garage 1 und vice versa. Zu ihrem Erstaunen stellen sie jetzt fest, dass im Grundbuch Wohnung 1 aber mit Garage 2 (und umgekehrt) verknüpft ist.
In den Architektenplänen von einst entdeckten sie eine mögliche Ursache für den falschen Grundbucheintrag: Auf einem Blatt ist Wohnung 1 mit Garage 2 verknüpft, auf einem anderen Blatt taucht die Ziffer 1 zwei Mal auf, die Ziffer 2 dagegen gar nicht.
Weil Wohnung 1 jetzt verkauft wird, muss eine Änderung im Grundbuch und ein Tausch der Garagen erfolgen.
Bedeutet das nun für die beiden Schwestern, dass sie sowohl eine Gebühr für die Grundbuchänderung zu zahlen haben UND jeweils noch eine Grunderwerbsteuer*, obwohl die Verknüpfung von Wohnung 1 mit Garage 1 sowie Wohnung 2 mit Garage 2 ursprünglich von den Eltern gewollt war und in der Realität auch immer gelebt wurde?
* Die Garagen haben jeweils einen Wert von 20.000 €
2 Antworten
Chris
An den Kaufinteressenten werden veräußert
vom Wohnungseigentümer Nr.1 die ETW 1 und
vom Wohnungseigentümer Nr. 2 eine Garage.
Zulasten des Käufers gehen die Notarkosten, die Grundbuchkosten und die Grunderwerbsteuer.
Getauscht wird nichts.
Da für ein Grundstücksverkauf eh ein Notar involviert ist, warum fragt man den nicht einfach, wie diese Situation am besten geregelt wird?