GmbH gründen und Kapitelertragssteuer reduzieren?

2 Antworten

JA, man kann Kosten abziehen, über den Sparerfreibetrag hinaus und man hat eine Begrenzung der Steuer auf die "Flatrate" von ca. 30 %.

Aber man muss auch sehen, dass diese Vorteile verloren gehen, wenn man ausschüttet.

Diese Strategie kann man also nur für Mittel verwenden, die man zum Vermögensausbau verwenden will.

Wenn Du ernsthaft interessiert bist so eine Konstruktion für Deine Geldanlage zu verwenden, dann suche Dir einen Berufskollegen von mir mit Erfahrungen im internationalen Steuerrecht udn im Gesellschaftsrecht und mache mit dem ein Konzept für Dich.

Man kann sich damit sehr schön die private Altersversorgung sichern, ohne Steuerabzüge zu haben, bevor man anfängt seine Erträge zu verbrauchen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Das kann man durchaus machen, doch es lohnt sich erst bei größeren Anlagevolumina, denn was Du nicht vergessen darfst, sind auch die Kosten für den Steuerberater.

Um das ganze mal genau zu berechnen, ob sich eine solche vvGmbH lohnt, solltest Du einen Steuerberater aufsuchen.

Insgesamt lohnt es sich auch nur, wenn man das Anlagevermögen in der GmbH lässt, denn bei einer Ausschüttung greift dann wieder die Kapitalertragssteuer auf privater Ebene. Es ist also nur lohnenswert für den Vermögensaufbau.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung