Geräte aus eigener Herstellung vermieten?
Hallo. Wie wird es steuerlich gehandhabt? Ich baue als Firma ein Elektrogerät selber. Dieses verleihe ich dann monatlich. Ich setze die Herstellungskosten steuerlich an und im Gegenzug die Einnahmen aus der Verleihung. Muss dieses Gerät dann auch als Wert ins Anlagevermögen und dort noch einmal mit dem Herstellungswert versteuert werden?
2 Antworten
Das Gerät kommt natürlich in Dein Anlage/Betriebsvermögen, sobald die Kosten abgesetzt werden. Aber es wird erst wieder versteuert, (Differenz Buchwert-Verkaufswert)wenn das Gerät verkauft oder ins Privatvermögen wechselt. Als Vermietungsgerät werden die Ausgaben für das Gerät mit den Mieteinnahmen verrechnet.
Du setzt die Herstellungskosten direkt als Anschaffungskosten an - buchst sie also so lange auf Anlagen im Bau, bis das Gerät fertiggestellt ist und dann auf das eigentliche Anlagenkonto an. Gewinnmindernd wirkt sich dann ab Fertigstellung die Abschreibung aus.