Geräte aus eigener Herstellung vermieten?

2 Antworten

Das Gerät kommt natürlich in Dein Anlage/Betriebsvermögen, sobald die Kosten abgesetzt werden. Aber es wird erst wieder versteuert, (Differenz Buchwert-Verkaufswert)wenn das Gerät verkauft oder ins Privatvermögen wechselt. Als Vermietungsgerät werden die Ausgaben für das Gerät mit den Mieteinnahmen verrechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du setzt die Herstellungskosten direkt als Anschaffungskosten an - buchst sie also so lange auf Anlagen im Bau, bis das Gerät fertiggestellt ist und dann auf das eigentliche Anlagenkonto an. Gewinnmindernd wirkt sich dann ab Fertigstellung die Abschreibung aus.