Geldgeschenke an Verwandte im Ausland – Gilt auch hier das Schenkungslimit?

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Die Schenkungssteuer betrifft Menschen die in Deutschland leben (Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt), oder Schenkungen, die von einem Deutschen (oder einer hier lebenden Person) ausgeführt werden.

Aber mal eine Gegenfrage zur Praktikabilität, wer sollte denn die Sache Anzeigen, wenn es nciht mal Erbstreitigkeiten geben sollte.

Wenn also Jemand einem nahen Verwandten (ich habe zum Beispiel den Angehörigen meiner ExFrau in der Karibik auch mehrfach geholfen) mal Geld schickt (und nicht gerade die Meldepflichtigen Summen nach dem Geldwäschegesetz überschreitet), wer solltedahinter kommen?

4 mal 7.500,- sind auch dreissigtausend und keiner kümmert sich. Man sollte nur vermeiden einem missliebigen Nachbarn davon zu erzählen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986