Aussenputz steuerlich absetzbar?

1 Antwort

In Eurem Fall zählt das definitiv zur Neubaumaßnahme und definitiv nicht unter die haushaltsnahen Handwerkerleistungen ("hnHl").

Etwas anderes würde sich beim Außenputz ergeben, wenn bei einem selbstgenutzten Altbau z. B. die alte Verklinkerung abgerissen und durch ein Vollwärmedämmschutzsystem (mit Außenputz) ersetzt würde. Dann kämen diese Aufwendungen (ohne neues Material, aber mit Altmaterialentsorgung als Nebenleistung) in die Kategorie "hnHl".