führerscheinsperre?

2 Antworten

Die Fühterscheinstelle kann, das ist richtig, behaupten, dass Du zum Führen von Fahrzeugen nicht geeignet bist.

Und dann kann diese den Führerschein einziehen und die Herausgabe von der Vorlage einer MPU abhängig machen.

zwar hatte ich ein gerichtstermin wegen verkehrsdelikten

der sicherlich erst nach Rechtskräftigkeit des Bußgelbescheides stattfand und damit auch der Führerscheinstelle ausreichend Zeit gewährte, einen Führerscheinentzug anzuordnen.