Freiberufler als minderjähriger?

1 Antwort

Als Minderjähriger kann man nur selbständig sein, wenn man eine Genehmigung vom Vormundschaftsgericht hat.

Wenn ein Elternteil offiziell Inhaber ist, dann geht das so:

Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt.

Sonst noch ein paar organisatorische Dinge: Vielleicht ein extra Konto (muss am Anfang aber nicht sein), Briefkopf mit Adresse und Steuernummer, und Kundschaft.

Außerdem sollte man sich Gedanken machen, wie Du Geld von den Eltern bekommst, wenn Du was einnimmst. Ob die Eltern Dich nach Stunden bezahlen (Arbeitnehmer, Minijob) etc. Dann bräuchtest Du einen Arbeitsvertrag, nach Stunden, etc. Und Du müsstest angemeldet werden bei der Minijob Zentrale.