Formale Kündigung

Support

Liebe/r kersten,

bitte achte bei deiner Fragestellung drauf, dass alle wichtigen Informationen auch gut aufbereitet dargestellt werden. Nur so können dir die anderen Mitglieder auch sinnvollerweise helfen.

Herzliche Grüsse

Jürgen vom finanzfrage.net-Support

5 Antworten

Was verstehst Du denn unter "Formale Kündigung"? Das Wort "formal" ist absolut überflüssig. Sofern die Schriftform einzuhalten sein sollte -ev. ist das gemeint- reicht eine E-Mail im übrigen nicht. Dann muß man einen Brief mit der Kündigung schreiben und unterschreiben.

formal = nur der Form halber

Klingt so, als wäre es schon so abgesprochen udn soll nun formal, also um die Schriftform zu erfüllen, erfolgen.

Ausserdem schreibst Du in der Frage:

und geht es ohne Angabe von fristen und Datum / Unterschrift.

und dann im Text:

Aus diesem Grund und um die Kündigungsfrist zu wahren,

Wenn es um eine Kündigung geht, die formal ausgesprochen werden soll, würde ich Sie schriftlich, also auf Briefpapier ausfertigen und der Schnelligkeit halber als Mail-Anhang versenden. Der Postversand dann gesondert.

Wenn Du "fristgemäß" schreibst, würde ich das Ende der Frist nennen, "fristgemäß zum 31. 12. 2014."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
LittleArrow  01.10.2014, 17:31

Ergänzung:

... und der betreffende Rechtsraum steht auch noch nicht fest.

1

Wer oder was soll denn gekündigt werden? Da mag Schriftformerfordernis, also eigenhändig unterschriebenes Schrfitstück oder notarielle Beglaubigung vorgeschrieben sein. Und natülich muss die Kündigung auch in den Machtbereich des Empfängers gelangen können und der Absender dazu berechtigt sein, diese Willenserklärung abzugeben.

Einen unbestimmbaren Zeitpunkt kann man durch "frühstmöglich" umschreiben.

G imager761

Kompliment an Jürgen:-)

Ich war bei der Fragestellung leider völlig überfordert.

Was ist mit Formaler Kündigung gemeint ? Nach meinem Verständnis hat eine Kündigung der Form nach schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist, das Datum und die Unterschrift gehören mindestens in ein Kündigungsschreiben und könnte wie folgt aussehen: “Sehr geehrte(r) Frau/Herr Mustermann, leider sehen wir uns aus betrieblichen Gründen dazu gezwungen, Ihr am ..... geschlossenes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ..... zu kündigen. Kündigungen unterscheidet man in ordentliche und außerordentliche Kündigung.