Firma verlangt Gewerbeschein?
Hallo,
ich möchte demnächst für ein Call Center tätig werden, habe auch mit der Firma gesprochen und mir wurde ein Projekt versprochen. Jetzt sagen sie das die Tätigkeit eine "freiberuflich" ist und das ich einen Gewerbeschein für Call Center brauche (in Österreich).
Jetzt zu meiner Frage, soweit ich weiß braucht man einen Gewerbeschein und eine Gewerbeanmeldung, wenn man auch ein Gewerbe anmelden möchte. Auch ist mir bekannt das ein Gewerbe laut Definition ein selbständiger ist der etwas Produziert/Verkauft z.B. Technik Shop usw...
Aber als Call Center Agent ist man ja eher Dienstleister und das fällt ja unter freiberuflich? Soweit ich weiß braucht man bei freiberuflich keinen Gewerbeschein & auch keine Gewerbeanmeldung, da Freiberufler ja keine Gewerbesteuern zahlen.
Freiberuflich ansich kann es aber auch nicht sein, da mir die Firma mitgeteilt hat, dass ich mir um die Steuern keine sorgen machen muss das macht ja das Personalbüro.
Jetzt ist meine Frage, was muss ich machen? Falle unter Arbeitnehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender? Außer die freie Zeiteinteilung und Bezahlung nach Leistung, sehe ich keine Art von "Selbstständigkeit" wenn ich mir die fakten ansehe, oder irre ich mich irgendwo?
Ich lebe in Österreich, deshalb bitte nur diejenigen die sich in Österreich auskennen, wobei es in Deutschland ähnlich zugeht.
2 Antworten
Die aktiven User dieses Forums kommen nahezu alle aus Deutschland. Österreicher tauchen nur gelegentlich bei den Antwortern auf. Ich kann Dir daher nur raten, bei der Arbeiterkammer eine Rechtsberatung in dieser Sache zu erbitten. Hier dürfte sich nämlich niemand in den von Dir nachgefragten Details in Österreich genau auskennen.
In Deutschland jedenfalls ist es eine beliebte Masche, Arbeitnehmer als Selbstständige einzustellen um dem Arbeitgeber Sozialabgaben zu ersparen. Bei einem Angestellten nämlich müßte der die Hälfte der Abgaben zu Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung übernehmen. Für einen Selbstständigen als Mitarbeiter reduzieren sich diese Abgaben auf Null.
Das ist nicht ohne Gegenmaßnahmen geblieben. Bei sogenannten Scheinselbstständigen wird der Arbeitgeber so behandelt als ob er einen Angestellten eingestellt hat. So etwas muss aber erst einmal aufgedeckt werden. Scheinselbstständig ist man im Übrigen, wenn man nur einen einzigen Auftraggeber hat und in dessen Betriebsorganisation eingebunden ist. Ein Call Center Agent wird daher regelmäßig Angestellter sein.
Was den Gewerbeschein betrifft, so ist meine Vermutung, dass der Arbeitgeber nur einen Beleg dafür haben will, dass Du kein Arbeitnehmer bist. Diesen Beleg sollte man ihm nicht liefern. Dann bekommst Du den Job natürlich wahrscheinlich nicht. Aber besonders erstrebenswert ist es ohnehin nicht, sich von einer solchen Firma ausbeuten zu lassen.
Hallo, habe mal bei der Firma nachgefragt, sie meinten jetzt das die doch nicht die Versicherungen übernehmen und das es angeblich immer so war. Ist die wahrscheinlich hoch das es sich hier um Scheinselbstständigkeit handelt? Wie gesagt man kann seine Zeit frei einteilen, bezahlt wird man aber nach Leistung. Und wie meinst du das, wenn man denen den Gewerbeschein liefert, dass man den Job nicht bekommt?
Meine Empfehlung:
Finger weg!
Weshalb Du dir über alles weitere dann auch keine Gedanken machen musst!