Finanzgericht oder Verwaltungsgericht, wenn ich zuviel gezahlte Gewerbesteuer zurück will?

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Das ist eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit. Du musst also zum Verwaltungsgericht. Nur wenn es um Bundessteuerrecht, also vorrangig die vom Finanzamt geltend gemachten Steuern ginge, müsstest du zum Finanzgericht bzw. wäre der Finanzrechtsweg gegeben.

Wenn es um die Gemeinde geht, also ein falscher Hebesatz angewendet wurde, die Vorauszahlungen eine falsche Höhe haben usw., dann ist es das Verwaltungsgericht.

Wenn es darum geht, das der Gewerbsteuermessbetrag falsch ist, dann ist es das Finanzgericht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986